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Kurzarbeit mit Kindern: 67 %-Satz

Stand: Mai 2026 · SGB III § 105 Abs. 1 Nr. 1 · PAP 2026

Mit mindestens einem Kind im Haushalt bekommst du 67 % Kurzarbeitergeld statt 60 %. Klingt nach wenig — macht bei einem typischen Familien-Brutto aber einen spürbaren Unterschied. Beispiel: 3.500 € Brutto + 50 % Ausfall + 2 Kinder = 2.025 € Gesamtnetto. Ohne Kinder wären es nur 1.965 €. Der 7 %-Punkt-Unterschied kostet 60 € pro Monat — bei 6 Monaten Kurzarbeit ein verlorener 360 €-Betrag, wenn der Antrag das Kindermerkmal verschluckt.

Beispielrechnung 2026

PositionBei VollarbeitBei 50 % Kurzarbeit
Brutto-Lohn3.500,00 €1.750,00 €
Lohnsteuer (Steuerklasse I)−402,42 €−43,33 €
Sozialversicherung (21 %)−735,00 €−367,50 €
Netto vom Arbeitgeber2.362,58 €1.339,17 €
Kurzarbeitergeld (67 % § 105 SGB III)0,00 €+685,68 €
Gesamtnetto2.362,58 €2.024,85 €
Differenz−337,73 € (−14,3 %)

Annahmen: Steuerklasse I (eine verdienende Person), ≥ 1 Kind im Haushalt mit Kindergeld-Bezug, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). Die genaue Anzahl der Kinder spielt fürs KUG keine Rolle — entscheidend ist nur ob mindestens 1 Kind im Sinne § 32 EStG vorhanden ist.

60 % vs 67 %: Was die 7 %-Punkte ausmachen

Brutto-GehaltKUG ohne Kind (60 %)KUG mit Kind (67 %)
3.000 €, 50 %541,75 €604,95 € (+63 €)
3.500 €, 50 %614,05 €685,68 € (+72 €)
4.000 €, 50 %687,55 €767,77 € (+80 €)
5.000 €, 100 %1.903,60 €2.125,69 € (+222 €)

Differenz steigt mit Brutto und Ausfall-Anteil. Bei 6 Monaten Kurzarbeit läuft das auf 360–1.300 € Mehrleistung hinaus — das ist nicht klein.

Was Familien beachten sollten

  • ELStAM-Eintrag prüfen: Das Kindermerkmal muss in deiner elektronischen Lohnsteuerkarte stehen. Bei Patchwork-Familien zaehlt das Kind nur einmal — sprich vorab mit dem/der anderen Elternteil ab, wer das Kind eintragen lässt (typisch der besser-verdienende Partner mit Steuerklasse III oder IV).
  • Volljaehrige Kinder: Kinder bis 25 in Schul-/Hochschulausbildung zählen weiter. Sobald das Kind in einen Vollerwerb wechselt oder das Studium abschließt, fällst du auf den 60 %-Satz zurück. Beim KUG-Antrag das Datum sauber dokumentieren.
  • Kindergeld bleibt: Das Kindergeld (255 € pro Kind 2026) wird während Kurzarbeit voll weitergezahlt — es gibt keine Anrechnung. Bei 2 Kindern sind das 510 € on top, also Familieneinkommen real 2.535 € statt 2.025 €.
  • Kinderzuschlag prüfen: Wenn das Familieneinkommen bei länger anhaltender Kurzarbeit unter den Bedarf rutscht, kann Bürgergeld für Familien (oder Kinderzuschlag) aufstocken. Faustregel: Familieneinkommen unter 2.800 € bei 4-Köpfen prüfen lassen.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 32 (Kindbegriff). Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).