4.000 € Brutto, 50 % Kurzarbeit
Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026
Du verdienst 4.000 € brutto im Monat, dein Arbeitgeber meldet die Hälfte deiner Stunden als Kurzarbeit an. Aus deinen 2.679 € Netto werden in Summe 2.213 € Gesamtnetto — rund 466 € oder 17,4 % weniger. Der größere Brocken (1.513 €) ist dein Restlohn auf 2.000 € Brutto, dazu kommen 700 € steuerfreies KUG.
Beispielrechnung 2026
| Position | Bei Vollarbeit | Bei 50 % Kurzarbeit |
|---|---|---|
| Brutto-Lohn | 4.000,00 € | 2.000,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | −520,83 € | −86,75 € |
| Sozialversicherung (20 %) | −800,00 € | −400,00 € |
| Netto vom Arbeitgeber | 2.679,17 € | 1.513,25 € |
| Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III) | 0,00 € | +699,55 € |
| Gesamtnetto | 2.679,17 € | 2.212,80 € |
| Differenz | −466,37 € (−17,4 %) |
Annahmen: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). KUG nach pauschaliertem Netto § 106 SGB III.
Wie das KUG berechnet wird
Die Bundesagentur für Arbeit nutzt nicht dein echtes Netto, sondern einen pauschalierten Wert nach § 106 SGB III: Brutto minus Lohnsteuer (laut PAP 2026) minus 20 % SV-Pauschale. Damit landen einheitliche Werte beim Sachbearbeiter.
- Pauschaliertes Soll-Netto bei 4.000 €: 2.679,17 €
- Pauschaliertes Ist-Netto bei 2.000 €: 1.513,25 €
- Nettoausfall: 1.165,92 €
- KUG = 60 % × 1.165,92 € = 699,55 €
Mit mindestens einem Kind im Haushalt steigt der Leistungssatz auf 67 % — das sind 768 € statt 700 €. Beim Antrag prüfen, ob die Lohnsteuerkarte das Kindermerkmal eingetragen hat: ein fehlendes Kreuz kostet dich bei 6 Monaten Kurzarbeit rund 480 €.
Was du in dieser Gehaltsklasse beachten solltest
- Höhere Folgesteuer-Wahrscheinlichkeit: Bei 4.000 € bist du in einem höheren Tarifbereich (Grenzsteuersatz ca. 30 %). Der Progressionsvorbehalt schlägt entsprechend stark durch. Der Progressionsvorbehalts-Rechner zeigt dir das Risiko genau an.
- Aufstockung prüfen: In Tarifbranchen (Metall, Chemie, ÖD) gibt es häufig Aufstockungen auf 80–90 % des Soll-Nettos. Mit Aufstockung kämen aus den 2.213 € rund 2.300–2.500 €. Frag explizit beim Personalbereich nach dem Tarif.
- Riester-/bAV-Beiträge: Persönliche Beiträge in betriebliche Altersvorsorge laufen normal weiter. Prüfe, ob das Sinn macht, oder ob du die Beiträge temporär aussetzen kannst — bei Kurzarbeit ist Liquidität oft wichtiger.
- Pflicht zur Steuererklärung: Ab 410 € KUG im Jahr (§ 46 EStG). Bei dir absolute Sicherheit — in 1 Monat 50 % Kurzarbeit reichen aus.
Häufige Fragen bei 4.000 € und 50 % Ausfall
Senkt Kurzarbeit später mein Arbeitslosengeld?+
Nein. Für die Bemessung des Arbeitslosengeldes zählt dein ungekürztes Soll-Entgelt, nicht das während der Kurzarbeit reduzierte Ist-Entgelt (§ 151 Abs. 3 SGB III). Die Kurzarbeit drückt dein späteres ALG I also nicht.
Ist eine tarifliche Aufstockung auch steuerfrei?+
Nein. Stockt dein Arbeitgeber das KUG auf, ist nur das gesetzliche Kurzarbeitergeld steuerfrei. Der Aufstockungsbetrag ist normaler, steuer- und sozialabgabenpflichtiger Arbeitslohn. Bei 4.000 € mit hohem Grenzsteuersatz bleibt von der Aufstockung netto entsprechend weniger übrig.
Kann ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob annehmen?+
Ein Nebenverdienst, den du erst während der Kurzarbeit aufnimmst, wird auf das KUG angerechnet und kürzt es. Ein bereits vor der Kurzarbeit ausgeübter Minijob bleibt dagegen anrechnungsfrei. Sprich eine neue Nebentätigkeit vorher mit dem Arbeitgeber und der Agentur ab.
Bleibe ich bei 50 % Kurzarbeit voll krankenversichert?+
Ja. Dein Versicherungsschutz läuft unverändert weiter. Für den ausgefallenen Entgeltteil zahlt der Arbeitgeber die Sozialbeiträge auf ein fiktives Entgelt (80 % des Ausfalls) in der Regel allein. Du bist also weiter voll kranken-, pflege- und rentenversichert, und deine Rentenpunkte sinken durch die 50-%-Kurzarbeit nur geringfügig.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 32b. Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 20 % (2026).