4.000 € Brutto, 50 % Kurzarbeit
Stand: Mai 2026 · SGB III §§ 95–106 · PAP 2026
Du verdienst 4.000 € brutto im Monat, dein Arbeitgeber meldet die Hälfte deiner Stunden als Kurzarbeit an. Aus deinen 2.639 € Netto werden in Summe 2.181 € Gesamtnetto — rund 458 € oder 17,4 % weniger. Der größere Brocken (1.493 €) ist dein Restlohn auf 2.000 € Brutto, dazu kommen 688 € steuerfreies KUG.
Beispielrechnung 2026
| Position | Bei Vollarbeit | Bei 50 % Kurzarbeit |
|---|---|---|
| Brutto-Lohn | 4.000,00 € | 2.000,00 € |
| Lohnsteuer (Steuerklasse I) | −520,83 € | −86,75 € |
| Sozialversicherung (21 %) | −840,00 € | −420,00 € |
| Netto vom Arbeitgeber | 2.639,17 € | 1.493,25 € |
| Kurzarbeitergeld (60 % § 105 SGB III) | 0,00 € | +687,55 € |
| Gesamtnetto | 2.639,17 € | 2.180,80 € |
| Differenz | −458,37 € (−17,4 %) |
Annahmen: Steuerklasse I, kinderlos, gesetzlich versichert, KV-Zusatzbeitrag 2,9 %, Bundesland West (NRW). KUG nach pauschaliertem Netto § 106 SGB III.
Wie das KUG berechnet wird
Die Bundesagentur für Arbeit nutzt nicht dein echtes Netto, sondern einen pauschalierten Wert nach § 106 SGB III: Brutto minus Lohnsteuer (laut PAP 2026) minus 21 % SV-Pauschale. Damit landen einheitliche Werte beim Sachbearbeiter.
- Pauschaliertes Soll-Netto bei 4.000 €: 2.639,17 €
- Pauschaliertes Ist-Netto bei 2.000 €: 1.493,25 €
- Nettoausfall: 1.145,92 €
- KUG = 60 % × 1.145,92 € = 687,55 €
Mit mindestens einem Kind im Haushalt steigt der Leistungssatz auf 67 % — das sind 768 € statt 688 €. Beim Antrag prüfen, ob die Lohnsteuerkarte das Kindermerkmal eingetragen hat: ein fehlendes Kreuz kostet dich bei 6 Monaten Kurzarbeit rund 480 €.
Was du in dieser Gehaltsklasse beachten solltest
- Höhere Folgesteuer-Wahrscheinlichkeit: Bei 4.000 € bist du in einem höheren Tarifbereich (Grenzsteuersatz ca. 30 %). Der Progressionsvorbehalt schlägt entsprechend stark durch. Der Progressionsvorbehalts-Rechner zeigt dir das Risiko genau an.
- Aufstockung prüfen: In Tarifbranchen (Metall, Chemie, ÖD) gibt es häufig Aufstockungen auf 80–90 % des Soll-Nettos. Mit Aufstockung kämen aus den 2.181 € rund 2.300–2.500 €. Frag explizit beim Personalbereich nach dem Tarif.
- Riester-/bAV-Beiträge: Persönliche Beiträge in betriebliche Altersvorsorge laufen normal weiter. Prüfe, ob das Sinn macht, oder ob du die Beiträge temporär aussetzen kannst — bei Kurzarbeit ist Liquidität oft wichtiger.
- Pflicht zur Steuererklärung: Ab 410 € KUG im Jahr (§ 46 EStG). Bei dir absolute Sicherheit — in 1 Monat 50 % Kurzarbeit reichen aus.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Mai 2026. Rechtsgrundlage: SGB III §§ 95–106, EStG § 32b. Pauschaliertes Netto nach § 106 SGB III mit SV-Pauschale 21 % (2026).