Neue Rechner: Kinderzuschlag 297 € & Erwerbsminderungsrente
Zwei neue Rechner für Familien und Erwerbsminderung
Ab sofort sind zwei neue Rechner live: der Kinderzuschlag-Rechner und der Erwerbsminderungsrente-Rechner. Beide rechnen kostenlos, ohne Anmeldung und ohne dass Daten gespeichert werden. Hier die wichtigsten Eckwerte.
Kinderzuschlag-Rechner: bis 297 € pro Kind
Mit dem Kinderzuschlag-Rechner prüfst du deinen Anspruch auf bis zu 297 € pro Kind und Monat (§ 6a BKGG). Den Kinderzuschlag gibt es zusätzlich zum Kindergeld, das 2026 bei 259 € pro Kind liegt. Voraussetzung ist ein Mindestbruttoeinkommen von 900 € für Paare bzw. 600 € für Alleinerziehende (§ 6a Abs. 1 BKGG).
Eigenes Einkommen des Kindes mindert den Zuschlag um 45 %, Elterneinkommen oberhalb des Bedarfs ebenfalls um 45 % (§ 6a Abs. 3 und 6 BKGG). Sobald Bürgergeld läuft, ist der Kinderzuschlag ausgeschlossen. Wo die Grenze zwischen beiden Leistungen verläuft, siehst du im Bürgergeld-Rechner.
Erwerbsminderungsrente-Rechner: volle und teilweise EM
Der Erwerbsminderungsrente-Rechner schätzt deine Rente bei voller oder teilweiser Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI). Volle EM bekommst du, wenn du weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kannst, teilweise EM bei 3 bis unter 6 Stunden. Die teilweise Rente ist halb so hoch wie die volle (§ 67 SGB VI).
Der Rechner nutzt schon den neuen Rentenwert von 42,52 € ab 1. Juli 2026. Beziehst du die Rente vor dem 65. Geburtstag, zieht er den Abschlag von 0,3 % pro Monat ab, höchstens 10,8 % (§ 77 SGB VI).
Häufige Fragen
Was ist der Unterschied zwischen Kinderzuschlag und Kindergeld?
Kindergeld bekommt fast jede Familie: 259 € pro Kind und Monat (2026). Der Kinderzuschlag ist eine Zusatzleistung von bis zu 297 € pro Kind für Familien mit kleinem Einkommen (§ 6a BKGG). Beides zusammen soll den Bezug von Bürgergeld vermeiden.
Für wen lohnt sich der Erwerbsminderungsrente-Rechner?
Für alle, die wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr voll arbeiten können und wissen wollen, wie hoch ihre Rente ausfiele. Der Rechner unterscheidet volle und teilweise Erwerbsminderung (§ 43 SGB VI) und rechnet Abschläge bei frühem Rentenbeginn ein.
Jetzt ausprobieren
Probier die neuen Tools direkt aus: Kinderzuschlag-Rechner und Erwerbsminderungsrente-Rechner.
Quellen: § 6a BKGG, §§ 43, 67, 77 SGB VI, Familienkasse (Kinderzuschlag 2026), DRV Bund.