Pflegegeld-Rechner 2026
Wie viel Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag stehen dir pro Pflegegrad zu?
Berechnungsgrundlage: §§ 36, 37, 38, 45b SGB XI, Stand 2026 (= Stand 2025, nächste Anpassung 01.01.2028). | Stand: Juni 2026
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Pflegegeld 2026 im Überblick
Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhältst du, wenn du die Pflege selbst organisierst — etwa durch Angehörige. Es beträgt 2026 monatlich 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €.
Alternativ gibt es die Pflegesachleistung (§ 36) für einen ambulanten Pflegedienst — oder beides anteilig als Kombinationsleistung (§ 38). Verwandte Sozialleistungen findest du beim Bürgergeld-Rechner und Wohngeld-Rechner.
Häufige Fragen
Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?
Monatlich 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5) nach § 37 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stand 2026 = Stand 2025, nächste Anpassung zum 1. Januar 2028.
Was ist die Kombinationsleistung?
Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, kann Sachleistung und Pflegegeld kombinieren (§ 38 SGB XI). Bei 60 % genutzter Sachleistung wird das Pflegegeld zu den verbleibenden 40 % ausgezahlt.
Bekomme ich Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichzeitig?
Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI) gibt es zusätzlich — für alle Pflegegrade 1 bis 5, zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote.
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