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Pflegegeld-Rechner 2026

Wie viel Pflegegeld, Sachleistung und Entlastungsbetrag stehen dir pro Pflegegrad zu?

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Berechnungsgrundlage: §§ 36, 37, 38, 45b SGB XI, Stand 2026 (= Stand 2025, nächste Anpassung 01.01.2028). | Stand: Juni 2026

Pflegegeld 2026 im Überblick

Das Pflegegeld (§ 37 SGB XI) erhältst du, wenn du die Pflege selbst organisierst — etwa durch Angehörige. Es beträgt 2026 monatlich 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5). Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €.

Alternativ gibt es die Pflegesachleistung (§ 36) für einen ambulanten Pflegedienst — oder beides anteilig als Kombinationsleistung (§ 38). Verwandte Sozialleistungen findest du beim Bürgergeld-Rechner und Wohngeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Pflegegeld 2026?

Monatlich 347 € (PG2), 599 € (PG3), 800 € (PG4) und 990 € (PG5) nach § 37 SGB XI. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld. Stand 2026 = Stand 2025, nächste Anpassung zum 1. Januar 2028.

Was ist die Kombinationsleistung?

Wer einen Pflegedienst nur teilweise nutzt, kann Sachleistung und Pflegegeld kombinieren (§ 38 SGB XI). Bei 60 % genutzter Sachleistung wird das Pflegegeld zu den verbleibenden 40 % ausgezahlt.

Bekomme ich Pflegegeld und Entlastungsbetrag gleichzeitig?

Ja. Der Entlastungsbetrag von 131 € pro Monat (§ 45b SGB XI) gibt es zusätzlich — für alle Pflegegrade 1 bis 5, zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote.