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Riester-Rechner 2026

Wie viel Zulagen und Steuervorteil bringt dir Riester? Mit Günstigerprüfung und Ehepartner.

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Trag hier dein beitragspflichtiges Bruttoeinkommen des Vorjahres ein – also das Einkommen, auf das Sozialversicherung erhoben wurde. Den Wert findest du auf deiner Gehaltsabrechnung (Dezember) oder im Einkommensteuerbescheid. Basis der 4 %-Regel für den Mindesteigenbeitrag.

Sozialversicherungspflichtiges Brutto — Basis der 4 %-Regel.

Deine aktuelle Lohnsteuerklasse (I–VI). Die Klasse steht auf deiner Gehaltsabrechnung oder im ELStAM-Abruf (Finanzamt). Sie bestimmt, wie hoch dein geschätzter Steuervorteil durch den Sonderausgabenabzug ausfällt.

Für die Schätzung deines Steuervorteils.

Anzahl deiner kindergeldberechtigten Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Für jedes dieser Kinder erhältst du 300 € Kinderzulage pro Jahr (§ 85 EStG). Gib 0 ein, wenn keine solchen Kinder vorhanden sind.
Anzahl deiner kindergeldberechtigten Kinder, die vor dem 1. Januar 2008 geboren wurden. Für jedes dieser Kinder erhältst du 185 € Kinderzulage pro Jahr (§ 85 EStG). Gib 0 ein, wenn keine solchen Kinder vorhanden sind.

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: §§ 79–86, 10a EStG (Zulagen, Mindesteigenbeitrag, Günstigerprüfung), Beitragsjahr 2026. | Stand: Juni 2026

Beispiel: 30.000 € Brutto, ein Kind — Schritt für Schritt

Nehmen wir an, du hast im Vorjahr 30.000 € brutto verdient und hast ein Kind (nach 2007 geboren):

  1. Grundzulage — (§ 84 EStG)175,00 €
  2. + Kinderzulage — 1 Kind ab 2008 (§ 85 EStG)300,00 €
  3. = Zulagen vom Staat — pro Jahr475,00 €
  4. Dein Mindesteigenbeitrag — 4 % × 30.000 € − Zulagen (§ 86 EStG)725,00 €/Jahr

Für rund 60 € Eigenbeitrag im Monat (725 €/Jahr) legt der Staat 475 € obendrauf — eine Förderquote von etwa 40 %, plus möglicher Steuervorteil über die Günstigerprüfung. Deine genaue Förderung rechnest du oben aus.

Riester 2026 im Überblick

Die Riester-Rente wird doppelt gefördert: durch Zulagen (Grundzulage 175 €, Kinderzulage 185 bzw. 300 € je Kind, §§ 84, 85 EStG) und über den Sonderausgabenabzug (bis 2.100 €, § 10a EStG). Das Finanzamt rechnet per Günstigerprüfung automatisch aus, was für dich mehr bringt.

Für die volle Zulage zahlst du den Mindesteigenbeitrag (4 % deines Vorjahres-Bruttos minus Zulagen, § 86 EStG). Verwandte Rechner: Rürup-Rechner (Basisrente für Selbstständige), Altersvorsorgedepot (Riester-Nachfolger ab 2027) und der Rentenrechner.

So berechnet sich deine Riester-Förderung — Schritt für Schritt

Die Förderung setzt sich aus zwei Bausteinen zusammen: den staatlichen Zulagen und dem Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Genau so rechnet auch der Rechner oben.

  1. 1Zulagen bestimmen: Grundzulage 175 €, dazu je Kind 185 € (vor 2008 geboren) oder 300 € (ab 2008), plus einmalig 200 €, wenn du zu Jahresbeginn unter 25 warst (§§ 84, 85 EStG).
  2. 2Mindesteigenbeitrag rechnen: 4 % deines beitragspflichtigen Vorjahres-Bruttos, abzüglich der Zulagen, gedeckelt auf 2.100 € (§ 86 Abs. 1 EStG). Mindestens bleiben 60 € Sockelbetrag als Eigenleistung.
  3. 3Sonderausgabenabzug prüfen: Deine Beiträge samt Zulagen werden bis 2.100 € als Sonderausgaben angesetzt und mindern das zu versteuernde Einkommen (§ 10a Abs. 1 EStG).
  4. 4Günstigerprüfung: Das Finanzamt vergleicht von Amts wegen den Steuervorteil mit den Zulagen. Ist der Abzug höher, wird die Differenz zusätzlich erstattet (§ 10a Abs. 2 EStG).

Beim Modellfall 30.000 € Brutto mit einem Kind (ab 2008) sind das 475 € Zulagen im Jahr, denen ein Eigenbeitrag von rund 725 € gegenübersteht: eine Förderquote von etwa 40 %. Alle Werte engine-berechnet für das Beitragsjahr 2026.

Riester-Förderung nach Einkommen: die Tabelle

Modellfall: ledig, ein Kind (ab 2008 geboren), Steuerklasse I. Die Tabelle wird direkt aus der Rechen-Engine erzeugt, mit derselben Logik wie der Rechner oben. Dein Fall weicht ab, rechne ihn oben genau.

JahresbruttoZulagen/Jahrdein EigenbeitragFörderquote
20.000 €475,00 €325,00 €59,40 %
30.000 €475,00 €725,00 €39,60 %
40.000 €475,00 €1.125,00 €29,70 %
50.000 €475,00 €1.525,00 €30,90 %
60.000 €475,00 €1.625,00 €33,70 %

Engine-generiert für das Beitragsjahr 2026. Die Zulagen bleiben mit steigendem Einkommen gleich, dein nötiger Eigenbeitrag wächst mit den 4 % der Bemessung, bis der Höchstbetrag von 2.100 € greift.

Drei Fälle durchgerechnet

Geringes Einkommen, zwei Kinder: fast alles vom Staat

Bei 15.000 € Vorjahresbrutto und zwei Kindern (ab 2008) betragen die Zulagen schon 775 € im Jahr. Die 4 %-Bemessung liegt hier bei nur 600 € und damit unter den Zulagen, also greift der Sockelbetrag: Du zahlst nur 60 € pro Jahr selbst und erreichst trotzdem die volle Förderung. Die Förderquote liegt bei rund 93 % (§ 86 Abs. 1 Satz 4 EStG).

Familie mit mittlerem Einkommen

Verheiratet, 40.000 € Brutto, zwei Kinder (ab 2008): Die Zulagen summieren sich auf 775 € (175 € Grundzulage plus 2 × 300 € Kinderzulage). Dein Eigenbeitrag beträgt rund 825 € im Jahr. Die Günstigerprüfung fällt hier zugunsten der Zulagen aus, der Sonderausgabenabzug bringt bei diesem Einkommen keinen zusätzlichen Vorteil.

Gutverdiener ohne Kinder: der Steuervorteil zieht

Ledig, 70.000 € Brutto, kein Kind: Die Grundzulage bleibt bei 175 €, aber jetzt greift die Günstigerprüfung. Der Sonderausgabenabzug bringt einen Steuervorteil von rund 763 €, das sind etwa 588 € mehr als die Zulage. Diese Differenz erstattet das Finanzamt zusätzlich über die Steuererklärung (§ 10a Abs. 2 EStG).

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Riester-Zulagen 2026?

Die Grundzulage beträgt 175 € pro Jahr (§ 84 Satz 1 EStG). Pro Kind kommt eine Kinderzulage hinzu: 185 € für vor 2008 geborene Kinder und 300 € für ab 2008 geborene (§ 85 Abs. 1 EStG). Wer zu Jahresbeginn unter 25 ist, bekommt einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus (§ 84 Satz 2).

Was ist der Mindesteigenbeitrag?

4 % deiner beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres abzüglich der Zulagen, höchstens 2.100 € (§ 86 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 10a Abs. 1 EStG). Mindestens sind 60 € pro Jahr selbst zu leisten (Sockelbetrag, § 86 Abs. 1 Satz 4). Zahlst du weniger, kürzt die Zulagenstelle die Zulagen anteilig.

Was bringt die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug deiner Beiträge (bis 2.100 €) einen höheren Steuervorteil bringt als die Zulagen (§ 10a Abs. 2 EStG). Ist der Abzug günstiger, bekommst du die Differenz über die Steuererklärung zusätzlich erstattet.

Wie viel kann ich bei Riester steuerlich absetzen?

Bis zu 2.100 € pro Jahr als Sonderausgaben (§ 10a Abs. 1 Satz 1 EStG). In diesen Betrag gehen deine Eigenbeiträge plus die Zulagen ein. Ob der Abzug oder die Zulage für dich mehr bringt, entscheidet die Günstigerprüfung automatisch.

Muss ich die Riester-Rente später versteuern?

Ja. Leistungen, die auf gefördertem Kapital beruhen, sind in der Auszahlungsphase in voller Höhe als sonstige Einkünfte steuerpflichtig (nachgelagerte Besteuerung, § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG). Dafür bleiben Zulagen und Steuervorteil in der Ansparphase steuerfrei.

Was passiert, wenn ich den Vertrag vorzeitig auflöse?

Bei einer schädlichen Verwendung sind die erhaltenen Zulagen und die Steuervorteile zurückzuzahlen (§ 93 Abs. 1 Satz 1 EStG). Der BFH stellt dabei auf eine rein objektive Betrachtung ab: Die Rückzahlung greift selbst dann, wenn der Anbieter irrtümlich falsch ausgezahlt hat (BFH, Urteil vom 16.12.2020, X R 21/19).

Kann mein nicht berufstätiger Ehepartner auch Riester bekommen?

Ja, als mittelbar Zulageberechtigter. Ist nur ein Ehegatte unmittelbar förderberechtigt, ist der andere über einen eigenen Riester-Vertrag ebenfalls zulageberechtigt (§ 79 Satz 2 EStG). Voraussetzung ist ein eigener Mindestbeitrag von 60 € pro Jahr.

Ab wann wird die Riester-Rente ausgezahlt?

Ein zertifizierter Vertrag darf frühestens ab dem 62. Lebensjahr auszahlen (bei vor 2012 abgeschlossenen Verträgen ab 60), § 1 Abs. 1 AltZertG. Zu Beginn der Auszahlungsphase müssen mindestens die eingezahlten Beiträge zur Verfügung stehen (Beitragsgarantie), und die Leistung wird als lebenslange Rente gezahlt.

Lohnt sich Riester 2026 trotz der Reform noch?

Für das Beitragsjahr 2026 gilt die Riester-Förderung unverändert (§§ 10a, 79 ff. EStG). Die beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge soll erst ab 2027 ein neues, garantiefreies Altersvorsorgedepot bringen; bestehende Riester-Verträge genießen dann laut BMAS Bestandsschutz und behalten ihre bisherige Förderung.

Die Rechtsgrundlagen: §§ 10a, 79–93 EStG

Die Riester-Förderung steht im Einkommensteuergesetz. Diese Normen tragen die Berechnung. Jede ist unten direkt zum Gesetzestext verlinkt.

§ 10a EStG — Sonderausgabenabzug & Günstigerprüfung

Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und gleichgestellte Gruppen können Altersvorsorgebeiträge „bis zu 2 100 Euro als Sonderausgaben abziehen" (Abs. 1 Satz 1). Die Günstigerprüfung zwischen Abzug und Zulage „wird von Amts wegen vorgenommen" (Abs. 2).

§ 79 EStG — Zulageberechtigte

Unmittelbar berechtigt ist der Personenkreis des § 10a Abs. 1. Satz 2 stellt klar: „Ist nur ein Ehegatte nach Satz 1 begünstigt, so ist auch der andere Ehegatte zulageberechtigt" (mittelbare Zulageberechtigung über einen eigenen Vertrag).

§§ 84, 85 EStG — Grund- und Kinderzulage

Die Grundzulage „beträgt ab dem Beitragsjahr 2018 jährlich 175 Euro" (§ 84 Satz 1); für unter 25-Jährige „erhöht sich die Grundzulage … um einmalig 200 Euro" (Satz 2). Die Kinderzulage beträgt „jährlich 185 Euro", für ein nach dem 31. Dezember 2007 geborenes Kind „auf 300 Euro" erhöht (§ 85 Abs. 1).

§ 86 EStG — Mindesteigenbeitrag & Sockelbetrag

Für die volle Zulage sind 4 % der beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich der Zulagen einzuzahlen (Abs. 1 Satz 2). Unabhängig vom Einkommen gilt: „Als Sockelbetrag sind ab dem Jahr 2005 jährlich 60 Euro zu leisten" (Abs. 1 Satz 4).

§ 93 EStG & § 1 AltZertG — Bindung ans Alter

Ein zertifizierter Vertrag darf frühestens „nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres" auszahlen (§ 1 Abs. 1 AltZertG). Wer das geförderte Kapital vorher förderwidrig entnimmt (schädliche Verwendung), muss Zulagen und Steuervorteil zurückzahlen (§ 93 Abs. 1 Satz 1 EStG).

Rechtsprechung und Verwaltungsanweisung

BFH, Urteil vom 16. Dezember 2020, X R 21/19

Der Bundesfinanzhof legt § 93 EStG streng aus: Eine förderschädliche Auszahlung liegt schon dann vor, wenn der Anbieter entgegen § 93 Abs. 1 Satz 1 EStG auszahlt. Maßgeblich ist die objektive Betrachtung, die Rückzahlungspflicht greift also selbst bei einem bloßen Irrtum des Anbieters.

BMF-Schreiben vom 5. Oktober 2023

Das Anwendungsschreiben zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (BStBl I 2023, 1726) bündelt die Verwaltungssicht zu §§ 10a, 79–99 EStG. Seit dem Beitragsjahr 2024 sind die von der Zulagenstelle festgesetzten Besteuerungsgrundlagen für das Finanzamt bindend (§ 10a Abs. 4 EStG).

Steuern in der Auszahlungsphase (§ 22 Nr. 5 EStG)

Riester ist nachgelagert besteuert: In der Ansparphase bleiben Zulagen und Steuervorteil steuerfrei, dafür sind die späteren Rentenzahlungen zu versteuern. Soweit die Leistungen auf gefördertem Kapital beruhen (Beiträge mit Zulage oder Sonderausgabenabzug), gehören sie in voller Höhe zu den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. Nur ein nicht geförderter Anteil würde milder besteuert. Für die meisten Sparer heißt das: Der Steuervorteil von heute wird teilweise in die Rente verschoben, in der der persönliche Steuersatz oft niedriger liegt.

Glossar: die wichtigsten Begriffe

Zulageberechtigter:
unmittelbar der Personenkreis des § 10a Abs. 1 EStG, mittelbar der Ehegatte über einen eigenen Vertrag (§ 79).
Grundzulage:
staatlicher Grundzuschuss von 175 € pro Jahr (§ 84 Satz 1).
Kinderzulage:
185 € oder 300 € je kindergeldberechtigtem Kind, Stichjahr 2008 (§ 85 Abs. 1).
Mindesteigenbeitrag:
4 % der Vorjahreseinnahmen abzüglich Zulagen, nötig für die volle Zulage (§ 86 Abs. 1).
Sockelbetrag:
Mindest-Eigenleistung von 60 € pro Jahr, unabhängig vom Einkommen (§ 86 Abs. 1 Satz 4).
Günstigerprüfung:
automatischer Vergleich von Zulage und Steuerersparnis, das Bessere gilt (§ 10a Abs. 2).
Nachgelagerte Besteuerung:
geförderte Leistungen sind erst in der Rentenphase steuerpflichtig (§ 22 Nr. 5).
Schädliche Verwendung:
förderwidrige Auszahlung, führt zur Rückzahlung von Zulage und Steuervorteil (§ 93 Abs. 1).
ZfA:
Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorge, ermittelt und setzt die Zulage fest (§ 90).

Stand & Ausblick

Beitragsjahr 2026: Zulagen, Mindesteigenbeitrag und der Höchstbetrag von 2.100 € gelten unverändert (§§ 10a, 79 ff. EStG).

Reform ab 2027 (Ausblick): Die beschlossene Reform der privaten Altersvorsorge soll ab 2027 ein neues, garantiefreies Altersvorsorgedepot einführen. Bestehende Riester-Verträge sollen laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Stand 05/2026) Bestandsschutz behalten. Für das Jahr 2026 rechnet dieser Rechner ausschließlich mit dem geltenden Recht, nicht mit dem Reformentwurf.

Quellen & Rechtsgrundlagen
  • § 10a EStG — Sonderausgabenabzug, Günstigerprüfung
  • § 79 EStG — Zulageberechtigte (mittelbar/unmittelbar)
  • § 84 EStG — Grundzulage, Berufseinsteiger-Bonus
  • § 85 EStG — Kinderzulage (185/300 €)
  • § 86 EStG — Mindesteigenbeitrag, Sockelbetrag
  • § 22 Nr. 5 EStG — nachgelagerte Besteuerung
  • § 93 EStG — schädliche Verwendung
  • § 1 AltZertG — Zertifizierung, Auszahlung ab 62
  • BFH, Urteil vom 16.12.2020, X R 21/19 — schädliche Verwendung (objektive Betrachtung)
  • BMF-Schreiben vom 05.10.2023, BStBl I 2023, 1726 — Förderung der privaten Altersvorsorge

Vereinfachte Berechnung. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Geprüft und aktualisiert von Thomas Hakenes (Softwareentwickler, kein Steuerberater), Stand: 15. Juli 2026. Alle Beträge stammen aus der getesteten Rechen-Engine dieser Seite.