Rürup-Rechner 2026
Wie viel Steuern sparst du mit der Basisrente? Abziehbarer Beitrag und Ersparnis 2026.
Berechnungsgrundlage: § 10 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 3 EStG (Basisrente, 100 % Abzug seit 2023), Höchstbetrag nach knappschaftlichem Beitrag (SVBezGrV 2026), Einkommensteuertarif 2026. | Stand: Juni 2026
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Rürup-Basisrente 2026 im Überblick
Die Rürup- oder Basisrente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge, deren Beiträge du als Sonderausgaben absetzt (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Seit 2023 sind 100 % der Beiträge abziehbar (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG) – bis zum Höchstbetrag von 30.826 € für Alleinstehende und 61.652 € bei Zusammenveranlagung (§ 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 EStG). Der Höchstbetrag ist keine feste Zahl, sondern eine Formel: Er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf volle Euro. Weil sich Beitragsbemessungsgrenze und Beitragssatz jedes Jahr ändern können, verschiebt sich der Betrag mit ihnen (für 2026: 124.800 € mal 24,7 %, SVBezGrV 2026).
Wer profitiert am meisten?
Den größten Steuervorteil haben Selbstständige ohne gesetzliche Rente: Sie setzen den vollen Beitrag bis zum Höchstbetrag ab. Bei rentenversicherungspflichtigen Angestellten wird oft missverstanden, wie die Kürzung wirkt. Der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente mindert nach § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG die Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen, nicht deinen Rürup-Beitrag. Praktisch begrenzt dich etwas anderes: Deine GRV-Beiträge (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil zusammen) belegen bereits einen Teil des Höchstbetrags. Was übrig bleibt, ist dein Kopfraum für Rürup.
Beispiel: so viel sparst du
Ein Selbstständiger mit 60.000 € Gewinn, der 6.000 € einzahlt, senkt sein zu versteuerndes Einkommen um die vollen 6.000 €. Der Rechner oben weist dafür rund 1.975 € weniger Einkommensteuer aus, also etwa 33 % des Beitrags. Wichtig für die Erwartung: Maßgeblich ist nicht der Spitzensteuersatz, sondern der Grenzsteuersatz auf dem zu versteuernden Einkommen — und das liegt nach Abzug der Vorsorgeaufwendungen deutlich unter dem Gewinn.
Die Ersparnisquote sinkt, sobald du den Höchstbetrag ausreizt. Ein Angestellter mit 120.000 € Brutto hat nach den GRV-Beiträgen noch rund 11.966 € Kopfraum. Zahlt er 5.000 € ein, spart er 2.100 € (42 %). Zahlt er 20.000 € ein, bleibt es bei 5.026 € Ersparnis, weil alles oberhalb des Kopfraums steuerlich verfällt. Die Quote fällt damit von 42 % auf 25 %. Genau diese Grenze zeigt dir der Rechner an.
Einmalzahlung: zwei völlig verschiedene Dinge
Hinter dem Stichwort stecken zwei Fragen, die gegensätzlich beantwortet werden.
Einmalig einzahlen geht. Du kannst statt laufender Beiträge einen Einmalbeitrag leisten, und viele Selbstständige tun das im Dezember, wenn der Gewinn absehbar ist. Steuerlich zählt das Jahr, in dem du zahlst. Die Obergrenze bleibt der Höchstbetrag: Was darüber liegt, wirkt sich nicht aus und lässt sich auch nicht ins Folgejahr verschieben. Rechne den Betrag deshalb vorher gegen deinen Kopfraum.
Einmalig auszahlen lassen geht nicht. Die Ansprüche aus einem Rürup-Vertrag sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Satz 2 EStG ausdrücklich nicht kapitalisierbar, dazu nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Eine Kapitalabfindung wie bei einer klassischen Lebensversicherung gibt es also nicht. Das Gesetz lässt nur zwei kleine Ausnahmen zu (Satz 3): Bis zu zwölf Monatsleistungen dürfen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden, und eine Kleinbetragsrente im Sinne von § 93 Abs. 3 darf abgefunden werden. Wer Kapitalverfügbarkeit braucht, ist bei Rürup falsch.
Auszahlung: nachgelagerte Besteuerung
Im Ruhestand wird die Basisrente nachgelagert besteuert (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). Der Besteuerungsanteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und steht in einer Tabelle im Gesetz: Bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 %, danach steigt der Anteil um einen halben Punkt pro Jahrgang, bis er 2058 bei 100 % liegt. Wer 2026 in Rente geht, hat also dauerhaft 16 % seiner Rente steuerfrei.
Zwei Details werden dabei gern übersehen. Der steuerfreie Teil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag ermittelt und gilt dann für die gesamte Laufzeit (Satz 4 und 5). Und regelmäßige Rentenanpassungen führen nicht zu einer Neuberechnung (Satz 7). Jede spätere Erhöhung ist damit zu 100 % steuerpflichtig, der steuerfreie Anteil sinkt über die Jahre relativ ab. Der Vorteil bleibt trotzdem: Du sparst heute zum Grenzsteuersatz deines Erwerbslebens und versteuerst später meist zu einem niedrigeren.
Was der Vertrag erfüllen muss
Nicht jede private Rentenversicherung ist eine Basisrente. Damit der Sonderausgabenabzug greift, muss der Vertrag nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG eine monatliche, lebenslange Leibrente vorsehen, die nicht vor Vollendung des 62. Lebensjahres beginnt. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, gilt weiterhin die Altersgrenze 60 (§ 10 Abs. 6 EStG). Zusätzlich muss der Vertrag nach § 5a des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifiziert sein (§ 10 Abs. 2 Satz 2 EStG).
Eine Hinterbliebenenabsicherung darf mitversichert werden, aber nur eng begrenzt: Begünstigt sein dürfen der Ehegatte und die Kinder, für die du Anspruch auf Kindergeld oder den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 hast. Ein Lebensgefährte ohne Trauschein zählt nicht dazu. Ebenfalls erlaubt sind eine Berufsunfähigkeits- und eine Erwerbsminderungsrente als Zusatzbaustein.
Ob dein Vertrag klassisch kalkuliert oder fondsgebunden ist, spielt steuerlich keine Rolle. Eine ETF-basierte Basisrente wird genauso behandelt wie eine klassische. Der Unterschied liegt in Renditechance, Schwankung und vor allem in den Kosten.
Rürup, Riester oder bAV?
Rürup läuft ausschließlich über den Sonderausgabenabzug und ist nicht kündbar, beleihbar oder vererbbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG) – die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Der Riester-Rechner rechnet mit Zulagen plus Sonderausgabenabzug und lohnt vor allem für Angestellte mit Kindern. Die betriebliche Altersvorsorge spart über die Entgeltumwandlung zusätzlich Sozialabgaben. Deine gesetzliche Rente ordnest du mit dem Rentenrechner ein.
Vor dem Abschluss beachten
Schau auf die Vertragskosten: Abschluss- und Verwaltungskosten drücken die Rendite spürbar, und bei einer Laufzeit von Jahrzehnten summiert sich schon ein halber Prozentpunkt erheblich. Wenn du später nicht mehr zahlen kannst, bleibt dir nur die Beitragsfreistellung: Das angesparte Kapital bleibt dann im Vertrag und wird später verrentet. Ein Ausstieg mit Auszahlung ist nicht vorgesehen. Vergleiche darum Anbieter und Kostenquoten, bevor du unterschreibst.
Häufige Fragen
Wie viel der Rürup-Beiträge ist 2026 absetzbar?
Seit 2023 volle 100 Prozent der Beiträge als Sonderausgaben (§ 10 Abs. 3 Satz 6 EStG), bis zum Höchstbetrag von 30.826 Euro für Alleinstehende und 61.652 Euro bei Zusammenveranlagung.
Wie hoch ist der Rürup-Höchstbetrag 2026?
Er entspricht dem Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, aufgerundet auf einen vollen Betrag in Euro (§ 10 Abs. 3 Satz 1 EStG): 124.800 Euro Beitragsbemessungsgrenze mal 24,7 Prozent Beitragssatz, aufgerundet 30.826 Euro. Bei zusammenveranlagten Ehegatten verdoppelt sich der Betrag auf 61.652 Euro (Satz 2). Der Höchstbetrag ist damit keine feste Zahl: Ändern sich Beitragsbemessungsgrenze oder Beitragssatz, ändert er sich mit.
Lohnt sich Rürup für Angestellte?
Oft ja, aber mit weniger Spielraum. Der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rente mindert nach § 10 Abs. 3 Satz 5 EStG die Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen, nicht den Rürup-Beitrag selbst. Die eigentliche Grenze ist der Höchstbetrag: Deine GRV-Beiträge belegen davon bereits einen Teil, und nur der Rest steht für Rürup zur Verfügung. Den größten Vorteil haben Selbstständige ohne gesetzliche Rentenversicherung.
Kann ich mir die Rürup-Rente als Einmalzahlung auszahlen lassen?
Nein. Die Ansprüche sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Satz 2 EStG nicht kapitalisierbar, nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar. Eine Kapitalabfindung wie bei einer Lebensversicherung gibt es nicht. Satz 3 lässt nur zwei Ausnahmen zu: Bis zu zwölf Monatsleistungen dürfen zu einer Auszahlung zusammengefasst werden, und eine Kleinbetragsrente im Sinne von § 93 Abs. 3 darf abgefunden werden.
Kann ich einen Einmalbeitrag in die Rürup-Rente einzahlen?
Ja. Statt laufender Beiträge ist eine einmalige Einzahlung möglich, und bei Selbstständigen ist sie zum Jahresende üblich, wenn der Gewinn absehbar ist. Steuerlich wirkt sie in dem Jahr, in dem du zahlst, und nur bis zum Höchstbetrag. Was darüber liegt, verfällt steuerlich und lässt sich nicht ins Folgejahr übertragen.
Wie hoch ist der Besteuerungsanteil bei Rentenbeginn 2026?
84 Prozent (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG). 16 Prozent der Rente bleiben steuerfrei. Der steuerfreie Anteil wird im Jahr nach dem Rentenbeginn als fester Eurobetrag ermittelt und gilt dann für die gesamte Laufzeit (Satz 4 und 5). Spätere regelmäßige Rentenanpassungen führen zu keiner Neuberechnung (Satz 7) und sind deshalb voll steuerpflichtig.
Ab welchem Alter wird die Rürup-Rente ausgezahlt?
Frühestens ab Vollendung des 62. Lebensjahres (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Doppelbuchst. aa EStG). Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2012 geschlossen wurden, gilt weiterhin die Altersgrenze 60 (§ 10 Abs. 6 EStG).
Was ist der Unterschied zu Riester?
Rürup wird ausschließlich über den Sonderausgabenabzug gefördert und ist nicht kapitalisierbar; die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rente. Riester arbeitet mit Zulagen plus Sonderausgabenabzug und ist eher für Angestellte mit Kindern attraktiv. Rürup zielt umgekehrt vor allem auf Selbstständige mit hohem Grenzsteuersatz.
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