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Rentenpunkte berechnen 2026

Wie viele Entgeltpunkte sammelst du pro Jahr — und wie viel Monatsrente ist das wert? Nach §§ 63 ff. SGB VI mit den amtlichen Werten 2026.

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Dein rentenversicherungspflichtiges Jahres- oder Monatsbrutto — also dein Lohn vor Steuern und Sozialversicherung. Den Betrag findest du auf deiner Gehaltsabrechnung. Nicht-sozialversicherungspflichtiges Einkommen (z. B. Beamtenbesoldung) hier nicht eintragen.
Wähle, ob der eingetragene Betrag dein Monatsbrutto oder dein Jahresbrutto ist. Der Rechner rechnet automatisch auf ein volles Jahr hoch.
Wie viele Jahre du insgesamt Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einzahlst (oder eingezahlt hast). Mit dieser Angabe berechnet der Rechner eine vereinfachte Projektion deiner zukünftigen Monatsrente. Einen genauen Überblick über deine bisherigen Beitragsjahre findest du in deiner Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung.

Für eine vereinfachte Projektion: Monatsrente nach X Jahren mit diesem Einkommen. Für die volle Renten-Prognose inkl. Abschlägen: Rentenrechner

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Berechnungsgrundlage: §§ 63, 64, 69 SGB VI, SVBezGrV 2026, Rentenwert ab 01.07.2026 | Stand: Juni 2026

Rentenpunkte 2026: So funktioniert das System

Entgeltpunkte sind die Währung der gesetzlichen Rente: Dein Jahresbrutto geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 € (SVBezGrV 2026) ergibt deine Punkte für das Jahr. Durchschnittsverdiener = 1,0 Punkte. Mehr als ~1,95 Punkte pro Jahr gehen nicht, weil nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €) verbeitragt wird.

Ein Punkt ist seit dem 1. Juli 2026 42,52 € Monatsrente wert (davor 40,79 € — Rentenanpassung +4,24 %, bestimmt durch die 48-%-Haltelinie aus dem Rentenpaket 2025). Die volle Formel nach § 64 SGB VI berücksichtigt zusätzlich Zugangsfaktor (Ab-/Zuschläge bei früherem/späterem Eintritt) und Rentenartfaktor.

Beispiel: die Eckrente

Der „Eckrentner“ steht für 45 Jahre Durchschnittsverdienst, also 45 Entgeltpunkte. Seit dem 1. Juli 2026 ergibt das eine Monatsrente von 45 × 42,52 € = 1.913,40 € brutto — davon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherung ab. Wer weniger verdient oder Lücken im Versicherungsverlauf hat, sammelt entsprechend weniger Punkte. Genau deshalb lohnt der Blick in die jährliche Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung.

So sammelst du zusätzliche Punkte

Nicht nur Arbeit bringt Entgeltpunkte. Für Kindererziehung werden pro Kind (Geburt ab 1992) bis zu drei Jahre mit je rund einem Punkt gutgeschrieben (§ 56 SGB VI, „Mütterrente“). Auch Pflege von Angehörigen und freiwillige Beiträge zählen. Und wer über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, bekommt einen Zuschlag von 0,5 % pro Monat auf den Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI) — die Rente steigt also doppelt: durch mehr Punkte und einen höheren Zugangsfaktor.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Wie ein Entgeltpunkt entsteht

§ 63 Abs. 2 SGB VI formuliert es in einem Satz: Die Versicherung eines Arbeitsentgelts in Höhe des Durchschnittsentgelts eines Kalenderjahres ergibt einen vollen Entgeltpunkt. Alles andere ist Dreisatz.

Für 2026 liegt das vorläufige Durchschnittsentgelt bei 51.944 €. Wer genau so viel verdient, sammelt in diesem Jahr exakt 1,0 Punkte. Wer 40.000 € verdient, kommt auf 0,7701 Punkte, wer 60.000 € verdient, auf 1,1551.

Der Punkt misst also nicht deinen Verdienst, sondern dein Verhältnis zum Durchschnitt. Das ist der Grund, warum die Rentenformel Inflation und Lohnentwicklung überstehen kann: Steigt der Durchschnitt, steigt der Nenner mit.

Nach oben ist bei rund 1,95 Punkten Schluss

Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, und dementsprechend werden auch nur bis dorthin Entgeltpunkte gutgeschrieben. Für 2026 liegt sie in der allgemeinen Rentenversicherung bei 101.400 € im Jahr.

Daraus folgt das rechnerische Maximum: 101.400 geteilt durch 51.944 ergibt rund 1,95 Entgeltpunkte pro Jahr. Mehr geht nicht, egal wie hoch das Gehalt ist. Wer 120.000 € verdient, bekommt dieselben Punkte gutgeschrieben wie jemand mit 101.400 € — und zahlt auf die Differenz auch keine Rentenbeiträge.

JahresbruttoPunkte/Jahrvom DurchschnittRente je Beitragsjahr
30.000 €0,577557,8 %24,56 €
40.000 €0,770177,0 %32,74 €
51.944 € (Durchschnitt)1,0000100,0 %42,52 €
60.000 €1,1551115,5 %49,11 €
101.400 € und mehr1,9521195,2 %83,00 €

Die rechte Spalte ist die anschaulichste Größe: Sie zeigt, wie viel monatliche Rente ein einziges Beitragsjahr bei diesem Gehalt bringt. Ein Jahr Durchschnittsverdienst ist heute 42,52 € Monatsrente wert — lebenslang.

Die vollständige Rentenformel

§ 63 Abs. 6 SGB VI nennt vier Faktoren: Der Monatsbetrag ergibt sich, indem die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte mit dem Rentenartfaktor und dem aktuellen Rentenwert vervielfältigt werden.

Dieser Rechner setzt Zugangsfaktor und Rentenartfaktor auf 1,0. Das entspricht einer Regelaltersrente ohne Ab- oder Zuschläge und ist für eine Projektion die richtige Annahme. In deinem konkreten Fall können beide abweichen.

Der Zugangsfaktor nach § 77 SGB VI bestraft den frühen und belohnt den späten Rentenbeginn. Wer eine Altersrente vorzeitig in Anspruch nimmt, verliert je Kalendermonat 0,003, also 0,3 Prozent. Zwei Jahre früher sind damit 24 × 0,003 = 7,2 Prozent weniger, und zwar dauerhaft. Wer die Rente nach Erreichen der Regelaltersgrenze trotz erfüllter Wartezeit nicht in Anspruch nimmt, gewinnt je Monat 0,005, also 0,5 Prozent.

Der Rentenartfaktor bildet nach § 63 Abs. 4 das Sicherungsziel der jeweiligen Rentenart ab. Bei der Altersrente beträgt er 1,0, bei anderen Rentenarten weniger.

Punkte ohne eigene Beiträge

Nicht jeder Entgeltpunkt stammt aus einem Gehalt. § 63 Abs. 3 SGB VI bestimmt, dass auch für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe sich nach den in der übrigen Zeit versicherten Entgelten richtet.

Praktisch heißt das: Kindererziehungszeiten, Zeiten der Pflege von Angehörigen, Krankheit, Arbeitslosigkeit oder schulische Ausbildung können Punkte bringen, ohne dass du selbst eingezahlt hast. Der Rechner oben bildet diese Zeiten nicht ab, weil sie individuell sind. Was in deinem Konto tatsächlich steht, zeigt nur der Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung.

Deshalb lohnt eine Kontenklärung. Lücken im Verlauf, etwa nicht gemeldete Ausbildungszeiten, fallen sonst erst beim Rentenantrag auf — und dann sind die Nachweise oft schwerer zu beschaffen.

Warum der Rentenwert jedes Jahr wandert

§ 63 Abs. 7 SGB VI ordnet an, dass der aktuelle Rentenwert entsprechend der Entwicklung des Durchschnittsentgelts unter Berücksichtigung der Veränderung des Beitragssatzes jährlich angepasst wird. Die Anpassung wirkt jeweils zum 1. Juli.

Für die Projektion oben bedeutet das zweierlei. Die ausgewiesene Rente ist ein Wert in heutigen Euro, nicht der Betrag, der in 30 Jahren auf dem Konto landet. Und die einmal erworbenen Punkte verlieren nicht an Wert, weil der Rentenwert mit den Löhnen mitwächst. Ein Punkt aus dem Jahr 1995 ist heute genauso viel wert wie ein Punkt aus dem Jahr 2026.

Abzuziehen sind von der Bruttorente noch die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner sowie gegebenenfalls Steuern.

Passende Rechner

Quellen

Normtexte abgerufen am 18. Juli 2026. Durchschnittsentgelt und Beitragsbemessungsgrenze nach der SVBezGrV 2026. Keine Rentenberatung.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte bekomme ich 2026?

Dein rentenversicherungspflichtiges Jahresbrutto geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 € (SVBezGrV 2026) ergibt deine Entgeltpunkte. Wer genau den Durchschnitt verdient, bekommt 1,0 Punkte. Maximal sind 2026 rund 1,95 Punkte möglich (Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €).

Wie viel Rente bringt ein Rentenpunkt?

Ein Entgeltpunkt bringt seit dem 1. Juli 2026 eine Monatsrente von 42,52 € brutto (davor 40,79 €). Die Rentenanpassung 2026 betrug +4,24 %, bestimmt durch die 48-%-Haltelinie aus dem Rentenpaket 2025.

Wie berechnet sich die Rente aus den Punkten?

Nach § 64 SGB VI: Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Bei der Regelaltersrente ohne Ab- oder Zuschläge sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor jeweils 1,0.

Wie viele Rentenpunkte hat ein Durchschnittsrentner?

Der sogenannte Eckrentner steht für 45 Beitragsjahre mit jeweils Durchschnittsverdienst, also 45 Entgeltpunkte. Seit dem 1. Juli 2026 ergibt das 45 × 42,52 € = 1.913,40 € Bruttorente im Monat. Die tatsächliche Durchschnittsrente liegt darunter, weil kaum jemand 45 volle Durchschnittsjahre erreicht.

Bekomme ich für Kindererziehung Rentenpunkte?

Ja. Für Kinder, die ab 1992 geboren sind, werden bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit mit je rund einem Entgeltpunkt angerechnet (§ 56 SGB VI). Für vor 1992 geborene Kinder sind es 2,5 Jahre (Mütterrente). Die Punkte gibt es zusätzlich zu eventuellem Erwerbseinkommen.

Warum sind bei hohem Gehalt nicht mehr als 1,95 Punkte drin?

Weil Beiträge nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben werden und Entgeltpunkte nur bis dorthin entstehen. 101.400 € geteilt durch 51.944 € ergibt rund 1,95 Punkte. Wer 120.000 € verdient, bekommt dieselben Punkte wie jemand mit 101.400 € — zahlt auf die Differenz aber auch keine Rentenbeiträge.

Was kostet mich ein früherer Rentenbeginn?

Nach § 77 Abs. 2 SGB VI sinkt der Zugangsfaktor bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente je Kalendermonat um 0,003, also 0,3 %. Zwei Jahre früher bedeuten 7,2 % dauerhaft weniger Rente. Umgekehrt steigt der Faktor je Monat des Aufschubs nach der Regelaltersgrenze um 0,005.

Verlieren meine alten Punkte durch Inflation an Wert?

Nein. Der Punkt misst dein Verhältnis zum Durchschnittsentgelt, und der aktuelle Rentenwert wird nach § 63 Abs. 7 SGB VI jährlich an die Lohnentwicklung angepasst. Ein Punkt aus 1995 ist heute genauso viel wert wie ein Punkt aus 2026.

Ist die angezeigte Rente das, was ich später überwiesen bekomme?

Nein, zweifach nicht. Es ist erstens ein Wert in heutigen Euro, weil künftige Rentenanpassungen nicht vorhersehbar sind. Und zweitens ist es die Bruttorente: Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner und gegebenenfalls Steuern gehen noch ab.

Zählen auch Zeiten ohne eigene Beiträge?

Ja. § 63 Abs. 3 SGB VI sieht vor, dass für beitragsfreie Zeiten Entgeltpunkte angerechnet werden, deren Höhe sich nach den in der übrigen Zeit versicherten Entgelten richtet. Dazu zählen etwa Kindererziehung, Pflege, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Was in deinem Konto steht, zeigt nur der Versicherungsverlauf der Rentenversicherung.

Warum weicht mein Wert von der Renteninformation ab?

Die Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung kennt deinen tatsächlichen Versicherungsverlauf, also auch beitragsfreie Zeiten, Lücken und frühere Jahre mit anderem Durchschnittsentgelt. Dieser Rechner projiziert dagegen ein gleichbleibendes Gehalt über die eingegebenen Beitragsjahre. Für eine Größenordnung reicht das, für die Planung ist die Kontenklärung maßgeblich.