Rentenpunkte berechnen 2026
Wie viele Entgeltpunkte sammelst du pro Jahr — und wie viel Monatsrente ist das wert? Nach §§ 63 ff. SGB VI mit den amtlichen Werten 2026.
Berechnungsgrundlage: §§ 63, 64, 69 SGB VI, SVBezGrV 2026, Rentenwert ab 01.07.2026 | Stand: Juni 2026
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Rentenpunkte 2026: So funktioniert das System
Entgeltpunkte sind die Währung der gesetzlichen Rente: Dein Jahresbrutto geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 € (SVBezGrV 2026) ergibt deine Punkte für das Jahr. Durchschnittsverdiener = 1,0 Punkte. Mehr als ~1,95 Punkte pro Jahr gehen nicht, weil nur Einkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze (101.400 €) verbeitragt wird.
Ein Punkt ist ab dem 01.07.2026 42,52 € Monatsrente wert (vorher 40,79 € — Rentenanpassung +4,24 %, bestimmt durch die 48-%-Haltelinie aus dem Rentenpaket 2025). Die volle Formel nach § 64 SGB VI berücksichtigt zusätzlich Zugangsfaktor (Ab-/Zuschläge bei früherem/späterem Eintritt) und Rentenartfaktor.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 64 SGB VI — Rentenformel
- § 3 SVBezGrV 2026 — Durchschnittsentgelt 51.944 € (vorläufig)
- § 4 SVBezGrV 2026 — Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €
- Deutsche Rentenversicherung — Rentenanpassung 2026 (+4,24 %)
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie viele Rentenpunkte bekomme ich 2026?
Dein rentenversicherungspflichtiges Jahresbrutto geteilt durch das vorläufige Durchschnittsentgelt von 51.944 € (SVBezGrV 2026) ergibt deine Entgeltpunkte. Wer genau den Durchschnitt verdient, bekommt 1,0 Punkte. Maximal sind 2026 rund 1,95 Punkte möglich (Beitragsbemessungsgrenze 101.400 €).
Wie viel Rente bringt ein Rentenpunkt?
Ein Entgeltpunkt bringt ab dem 01.07.2026 eine Monatsrente von 42,52 € brutto (bis 30.06.2026: 40,79 €). Die Rentenanpassung 2026 betrug +4,24 %, bestimmt durch die 48-%-Haltelinie aus dem Rentenpaket 2025.
Wie berechnet sich die Rente aus den Punkten?
Nach § 64 SGB VI: Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × aktueller Rentenwert. Bei der Regelaltersrente ohne Ab- oder Zuschläge sind Zugangsfaktor und Rentenartfaktor jeweils 1,0.