Trennungsunterhalt berechnen 2026
Quotenmethode nach den Leitlinien NRW 2026 — mit Erwerbstätigenbonus, Selbstbehalt und Kindesunterhalt-Vorabzug (§ 1361 BGB).
Berechnungsgrundlage: § 1361 BGB, Leitlinien NRW 2026 (OLG Düsseldorf/Hamm/Köln) | Keine Rechtsberatung | Stand: Juni 2026
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Trennungsunterhalt 2026: So wird gerechnet
Vom Trennungszeitpunkt bis zur rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Trennungsunterhalt verlangen (§ 1361 BGB). Die Familiengerichte in NRW rechnen nach der Quotenmethode: Erwerbseinkommen zählt nach Abzug des Erwerbstätigenbonus von 1/10 nur zu 90 % — vom Differenzbetrag erhält der Berechtigte die Hälfte (= 45 % der Differenz). Sonstige Einkünfte wie Renten werden voll zur Hälfte geteilt.
Kindesunterhalt hat Vorrang (§ 1609 BGB) und wird vorab mit dem Zahlbetrag abgezogen. Dem Pflichtigen verbleibt der eheangemessene Selbstbehalt von 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 €. Im ersten Trennungsjahr muss der Berechtigte in der Regel keine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten.
Hinweis: Die Leitlinien anderer OLG-Bezirke können im Detail abweichen (z.B. bei der Bereinigung des Einkommens). Der Unterhalt ist monatlich im Voraus zu zahlen (§ 1361 Abs. 4 BGB).
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 1361 BGB — Unterhalt bei Getrenntleben
- § 1609 BGB — Rangfolge (Kinder zuerst)
- OLG Düsseldorf — Leitlinien NRW 2026 + Düsseldorfer Tabelle (Ziff. 15.2: Quote, Ziff. 21.4: Selbstbehalt)
Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie wird Trennungsunterhalt 2026 berechnet?
Nach den Leitlinien NRW 2026 gilt die Quotenmethode: Der Berechtigte erhält 45 % der Differenz der bereinigten Erwerbseinkommen (Erwerbstätigenbonus 1/10). Kindesunterhalt wird vorab mit dem Zahlbetrag abgezogen. Dem Pflichtigen bleibt ein Selbstbehalt von 1.600 € (erwerbstätig) bzw. 1.475 €.
Wie lange gibt es Trennungsunterhalt?
Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB gibt es vom Zeitpunkt der Trennung bis zur rechtskräftigen Scheidung. Im ersten Jahr nach der Trennung muss der Berechtigte in der Regel keine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder ausweiten. Nach der Scheidung kommt stattdessen nachehelicher Unterhalt in Betracht.
Gilt die 3/7-Quote noch?
Nein. Seit dem 01.01.2022 rechnen die Leitlinien NRW (Düsseldorfer Tabelle) und auch die Süddeutschen Leitlinien mit einem Erwerbstätigenbonus von 1/10 — daraus ergibt sich die 45-%-Quote der Einkommensdifferenz statt der früheren 3/7-Quote.