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Verzugszinsen-Rechner 2026

Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau berechnen — korrekt pro Halbjahr, inkl. 40-Euro-Pauschale.

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Berechnungsgrundlage: §§ 247, 286, 288 BGB · Basiszinssatz seit 01.01.2026: 1,27 % · actual/365

Verzugszinsen nach § 288 BGB

Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig zahlt, schuldet Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern den Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr + 9 Prozentpunkte. Da der Basiszinssatz halbjährlich neu festgesetzt wird, rechnet dieser Rechner jeden Verzugszeitraum pro Halbjahr mit dem jeweils gültigen Satz — eine Mischzins-Bildung wäre unzulässig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: März 2026.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

B2C: Basiszins + 5 Punkte, B2B: Basiszins + 9 Punkte. Der Basiszinssatz beträgt seit 01.01.2026 1,27 % — also 6,27 % (privat) bzw. 10,27 % (geschäftlich).

Ab wann kann ich Verzugszinsen verlangen?

Ab dem Tag nach Fälligkeit bei eingetretenem Verzug — etwa nach Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt (§ 286 BGB). Der Fälligkeitstag selbst zählt nicht.

Was ist die 40-Euro-Pauschale?

Im Geschäftsverkehr (B2B) kann der Gläubiger zusätzlich 40 € pauschalen Schadenersatz verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt sie nicht.

Warum wird pro Halbjahr gerechnet?

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1.1. und 1.7. Bei längerem Verzug rechnet man jedes Halbjahr mit dem dort gültigen Satz (actual/365), eine Mischzins-Bildung ist unzulässig.

Verzugszinsen berechnen — Schritt für Schritt

Wann Verzug eintritt, welcher Aufschlag gilt, wie der Basiszins pro Halbjahr wirkt und wann die 40-Euro-Pauschale dazukommt — mit Rechenbeispiel.

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