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Verzugszinsen-Rechner 2026

Verzugszinsen nach § 288 BGB taggenau berechnen — korrekt pro Halbjahr, inkl. 40-Euro-Pauschale.

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Der Brutto-Betrag, den der Schuldner noch nicht gezahlt hat — also der ausstehende Rechnungsbetrag in Euro. Den Wert findest du auf deiner Rechnung oder in deiner Buchhaltung.
Das Datum, an dem die Zahlung spätestens hätte eingehen sollen — also das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung oder im Vertrag. Der Verzug beginnt erst am Tag danach.

Verzug beginnt am Tag danach.

Das Datum, an dem die Zahlung tatsächlich eingegangen ist oder eingehen wird. Dieser Tag zählt noch als Verzugstag. Lässt du das Feld leer, nimmt der Rechner den heutigen Tag.

Leer = heute. Dieser Tag zählt mit.

Art des Geschäfts
Wähle Privat (B2C), wenn der Schuldner eine Privatperson ist — dann gelten Basiszins + 5 Prozentpunkte. Wähle Geschäftlich (B2B) bei Verträgen zwischen Unternehmen — dann gelten Basiszins + 9 Prozentpunkte (§ 288 BGB).
Die pauschale Schadenersatzpauschale von 40 € nach § 288 Abs. 5 BGB darf nur im Geschäftsverkehr (B2B) angesetzt werden — also wenn Schuldner und Gläubiger Unternehmen sind. Gegenüber Verbrauchern ist sie nicht zulässig.

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: §§ 247, 286, 288 BGB · Basiszinssatz seit 01.01.2026: 1,27 % · actual/365

Verzugszinsen nach § 288 BGB

Wer eine Rechnung nicht rechtzeitig zahlt, schuldet Verzugszinsen: gegenüber Verbrauchern den Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte, im Geschäftsverkehr + 9 Prozentpunkte. Da der Basiszinssatz halbjährlich neu festgesetzt wird, rechnet dieser Rechner jeden Verzugszeitraum pro Halbjahr mit dem jeweils gültigen Satz — eine Mischzins-Bildung wäre unzulässig.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

Rechenbeispiel: 10.000 € vier Monate zu spät

Eine B2B-Rechnung über 10.000 € war am 15. Januar 2026 fällig, gezahlt wird am 15. Mai: Der Verzug beginnt am 16. Januar und dauert 120 Tage, alle im selben Basiszins-Halbjahr (1,27 % + 9 Punkte = 10,27 %). Ergebnis: 337,64 € Verzugszinsen, mit der 40-€-Pauschale 377,64 €. Wäre der Schuldner eine Privatperson (6,27 %), wären es nur 206,14 € — und die Pauschale entfiele.

Was der Rechner nicht abbildet

Der Rechner setzt die gesetzlichen Verzugszinsen an — ein vertraglich vereinbarter höherer Zins oder ein konkreter Verzugsschaden (z. B. eigene Kreditkosten) kann darüber liegen. Ob der Verzug überhaupt eingetreten ist (Mahnung, 30-Tage-Regel nach § 286 BGB, kalendermäßige Fälligkeit), prüft er nicht — du gibst das Fälligkeitsdatum selbst vor. Und für künftige Halbjahre rechnet er mit dem zuletzt festgesetzten Basiszins weiter, den die Bundesbank erst zum 1.1. bzw. 1.7. neu bekannt gibt.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Verzugszinsen 2026?

B2C: Basiszins + 5 Punkte, B2B: Basiszins + 9 Punkte. Der Basiszinssatz beträgt seit 01.01.2026 1,27 % — also 6,27 % (privat) bzw. 10,27 % (geschäftlich).

Ab wann kann ich Verzugszinsen verlangen?

Ab dem Tag nach Fälligkeit bei eingetretenem Verzug — etwa nach Mahnung oder automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt (§ 286 BGB). Der Fälligkeitstag selbst zählt nicht.

Was ist die 40-Euro-Pauschale?

Im Geschäftsverkehr (B2B) kann der Gläubiger zusätzlich 40 € pauschalen Schadenersatz verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB). Gegenüber Verbrauchern gilt sie nicht.

Warum wird pro Halbjahr gerechnet?

Der Basiszinssatz ändert sich zum 1.1. und 1.7. Bei längerem Verzug rechnet man jedes Halbjahr mit dem dort gültigen Satz (actual/365), eine Mischzins-Bildung ist unzulässig.

Verzugszinsen berechnen — Schritt für Schritt

Wann Verzug eintritt, welcher Aufschlag gilt, wie der Basiszins pro Halbjahr wirkt und wann die 40-Euro-Pauschale dazukommt — mit Rechenbeispiel.

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