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Verzugszinsen berechnen

Was § 288 BGB Schuldnern wirklich kostet

1. Wann der Verzug beginnt

Zinsen gibt es erst ab dem Moment, in dem der Schuldner in Verzug gerät — nicht schon ab Rechnungsstellung. Verzug tritt ein durch eine Mahnung nach Fälligkeit oder, ganz ohne Mahnung, 30 Tage nach Zugang einer Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Gegenüber Verbrauchern muss auf diese 30-Tage-Folge in der Rechnung hingewiesen worden sein.

Gezählt wird ab dem Tag nach der Fälligkeit. Der Fälligkeitstag selbst bleibt zinsfrei, der Zahltag zählt dagegen mit.

2. Der richtige Zinssatz: 5 oder 9 Punkte

Der Verzugszins setzt sich aus zwei Teilen zusammen: dem Basiszinssatz nach § 247 BGB und einem festen Aufschlag. Wie hoch der Aufschlag ist, hängt davon ab, wer beteiligt ist.

Aufschlag & aktuelle Sätze (seit 01.01.2026)

  • Verbraucher (B2C): Basiszins + 5 Punkte = 6,27 %
  • Geschäftsverkehr (B2B): Basiszins + 9 Punkte = 10,27 %
  • Basiszinssatz aktuell: 1,27 %

Der höhere B2B-Satz gilt nur, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist — also etwa zwischen zwei Unternehmen.

3. Warum pro Halbjahr gerechnet wird

Hier machen die meisten Online-Rechner es sich zu einfach. Der Basiszinssatz wird zweimal im Jahr neu festgesetzt — zum 1. Januar und zum 1. Juli. Zieht sich ein Verzug über einen dieser Stichtage, ändert sich der Zinssatz mittendrin. Einfach einen Durchschnitt zu bilden, ist unzulässig.

Korrekt ist die Halbjahres-Methode: Der Zeitraum wird in Fenster zerlegt (1.1.–30.6. und 1.7.–31.12.), jedes Fenster mit dem dort gültigen Basiszins gerechnet, taggenau nach actual/365. Genau so arbeitet der Rechner — und zeigt jedes Fenster einzeln an.

Beispiel: 1.500 €, 90 Tage Verzug (B2C)

  • Zinssatz 6,27 % × 1.500 € = 94,05 € pro Jahr
  • davon 90/365 = rund 23,19 € Verzugszinsen

4. Die 40-Euro-Pauschale

Wer als Unternehmen einer anderen Firma hinterherlaufen muss, kann zusätzlich zu den Zinsen eine Pauschale von 40 € verlangen (§ 288 Abs. 5 BGB) — und zwar unabhängig davon, ob ein konkreter Schaden entstanden ist. Sie soll den Aufwand des Forderungseinzugs abgelten.

Zwei Einschränkungen sind wichtig: Gegenüber Verbrauchern gilt sie nicht, und sie wird auf einen später eingeklagten Verzugsschaden (etwa Anwaltskosten) angerechnet. Im Rechner kannst du sie für B2B-Fälle zuschalten. Bleibt die Forderung trotz allem offen, hilft am Ende der Blick auf den Pfändungsrechner.

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