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100.000 € Abfindung — wie viel bleibt netto?

Steuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich

Stand: Juli 2026 · § 34 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Von einer Abfindung über 100.000 € bleiben mit der Fünftelregelung rund 64.593,80 € netto, gut 6.946,12 € mehr als bei voller Normalbesteuerung.

Rechenbeispiel: 100.000 € Abfindung

Annahme: 45.000 € reguläres Jahresbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer.

Mit FünftelregelungOhne (normal)
Abfindung (brutto)100.000,00 €100.000,00 €
Steuer auf Abfindung35.406,20 €42.352,32 €
Effektiver Steuersatz35,41 %42,35 %
Netto-Abfindung64.593,80 €57.647,68 €

Ersparnis durch Fünftelregelung: 6.946,12 €

— als Erstattung über die Einkommensteuererklärung.

Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?

Bei betriebsbedingter Kündigung gilt als Regelhöhe nach § 1a KSchG 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. 100.000 € entsprechen etwa einem Monatsbrutto von 5.000 € bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit — bei kürzerer Dauer und höherem Gehalt entsprechend anders. Den Abfindungsrechner nutzt du für beides: Regelhöhe und Steuer.

Andere Abfindungssumme? Rechne mit deinen eigenen Werten:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach § 34 EStG, Tarif 2026. Stand: Juli 2026.