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100.000 € Abfindung — wie viel bleibt netto?

Steuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich

Stand: Juni 2026 · § 34 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Von einer Abfindung über 100.000 € bleiben mit der Fünftelregelung rund 66.775 € netto — gut 7.167 € mehr als bei voller Normalbesteuerung.

Rechenbeispiel: 100.000 € Abfindung

Annahme: 45.000 € reguläres Jahresbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer.

Mit FünftelregelungOhne (normal)
Abfindung (brutto)100.000,00 €100.000,00 €
Steuer auf Abfindung33.225,00 €40.392,37 €
Effektiver Steuersatz33,23 %40,39 %
Netto-Abfindung66.775,00 €59.607,63 €

Ersparnis durch Fünftelregelung: 7.167 €

— als Erstattung über die Einkommensteuererklärung.

Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?

Bei betriebsbedingter Kündigung gilt als Regelhöhe nach § 1a KSchG 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. 100.000 € entsprechen etwa einem Monatsbrutto von 5.000 € bei 40 Jahren Betriebszugehörigkeit — bei kürzerer Dauer und höherem Gehalt entsprechend anders. Den Abfindungsrechner nutzt du für beides: Regelhöhe und Steuer.

Andere Abfindungssumme? Rechne mit deinen eigenen Werten:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach § 34 EStG, Tarif 2026. Stand: Juni 2026.