Zum Inhalt springen

30.000 € Abfindung — wie viel bleibt netto?

Steuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich

Stand: Juni 2026 · § 34 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Von einer Abfindung über 30.000 € bleiben mit der Fünftelregelung rund 20.760 € netto — gut 1.246 € mehr als bei voller Normalbesteuerung. Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig (kein Freibetrag), aber § 34 EStG mildert die Progression.

Rechenbeispiel: 30.000 € Abfindung

Annahme: 45.000 € reguläres Jahresbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer.

Mit FünftelregelungOhne (normal)
Abfindung (brutto)30.000,00 €30.000,00 €
Steuer auf Abfindung9.240,00 €10.486,00 €
Effektiver Steuersatz30,80 %34,95 %
Netto-Abfindung20.760,00 €19.514,00 €

Ersparnis durch Fünftelregelung: 1.246 €

— als Erstattung über die Einkommensteuererklärung.

Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?

Bei einer betriebsbedingten Kündigung sieht § 1a KSchG als Regelhöhe 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vor. 30.000 € entsprechen z. B. einem Monatsbrutto von 3.750 € bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit. Mit dem Abfindungsrechner kannst du beides berechnen: die Regelhöhe und die Steuer darauf.

Andere Abfindungssumme? Rechne mit deinen eigenen Werten:

Zum Abfindungsrechner →

Weiterlesen

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach § 34 EStG, Tarif 2026. Stand: Juni 2026.