30.000 € Abfindung — wie viel bleibt netto?
Steuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich
Stand: Juni 2026 · § 34 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Von einer Abfindung über 30.000 € bleiben mit der Fünftelregelung rund 20.760 € netto — gut 1.246 € mehr als bei voller Normalbesteuerung. Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig (kein Freibetrag), aber § 34 EStG mildert die Progression.
Rechenbeispiel: 30.000 € Abfindung
Annahme: 45.000 € reguläres Jahresbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer.
| Mit Fünftelregelung | Ohne (normal) | |
|---|---|---|
| Abfindung (brutto) | 30.000,00 € | 30.000,00 € |
| Steuer auf Abfindung | 9.240,00 € | 10.486,00 € |
| Effektiver Steuersatz | 30,80 % | 34,95 % |
| Netto-Abfindung | 20.760,00 € | 19.514,00 € |
Ersparnis durch Fünftelregelung: 1.246 €
— als Erstattung über die Einkommensteuererklärung.
Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung sieht § 1a KSchG als Regelhöhe 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr vor. 30.000 € entsprechen z. B. einem Monatsbrutto von 3.750 € bei 16 Jahren Betriebszugehörigkeit. Mit dem Abfindungsrechner kannst du beides berechnen: die Regelhöhe und die Steuer darauf.
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach § 34 EStG, Tarif 2026. Stand: Juni 2026.