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50.000 € Abfindung — wie viel bleibt netto?

Steuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich

Stand: Juni 2026 · § 34 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Von einer Abfindung über 50.000 € bleiben mit der Fünftelregelung rund 34.255 € netto — etwa 3.092 € mehr als bei voller Normalbesteuerung.

Rechenbeispiel: 50.000 € Abfindung

Annahme: 45.000 € reguläres Jahresbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer.

Mit FünftelregelungOhne (normal)
Abfindung (brutto)50.000,00 €50.000,00 €
Steuer auf Abfindung15.745,00 €18.837,00 €
Effektiver Steuersatz31,49 %37,67 %
Netto-Abfindung34.255,00 €31.163,00 €

Ersparnis durch Fünftelregelung: 3.092 €

— als Erstattung über die Einkommensteuererklärung.

Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?

Bei betriebsbedingter Kündigung gilt als Regelhöhe nach § 1a KSchG 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. 50.000 € entsprechen etwa einem Monatsbrutto von 5.000 € bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Den Abfindungsrechner kannst du für beides nutzen: Regelhöhe und Steuer.

Andere Abfindungssumme? Rechne mit deinen eigenen Werten:

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach § 34 EStG, Tarif 2026. Stand: Juni 2026.