50.000 € Abfindung — wie viel bleibt netto?
Steuer mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich
Stand: Juni 2026 · § 34 EStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Von einer Abfindung über 50.000 € bleiben mit der Fünftelregelung rund 34.255 € netto — etwa 3.092 € mehr als bei voller Normalbesteuerung.
Rechenbeispiel: 50.000 € Abfindung
Annahme: 45.000 € reguläres Jahresbrutto, Steuerklasse I, Nordrhein-Westfalen, keine Kirchensteuer.
| Mit Fünftelregelung | Ohne (normal) | |
|---|---|---|
| Abfindung (brutto) | 50.000,00 € | 50.000,00 € |
| Steuer auf Abfindung | 15.745,00 € | 18.837,00 € |
| Effektiver Steuersatz | 31,49 % | 37,67 % |
| Netto-Abfindung | 34.255,00 € | 31.163,00 € |
Ersparnis durch Fünftelregelung: 3.092 €
— als Erstattung über die Einkommensteuererklärung.
Steht mir überhaupt eine Abfindung zu?
Bei betriebsbedingter Kündigung gilt als Regelhöhe nach § 1a KSchG 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. 50.000 € entsprechen etwa einem Monatsbrutto von 5.000 € bei 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. Den Abfindungsrechner kannst du für beides nutzen: Regelhöhe und Steuer.
Andere Abfindungssumme? Rechne mit deinen eigenen Werten:
Zum Abfindungsrechner →Weiterlesen
Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Steuerberatung. Vereinfachte Berechnung nach § 34 EStG, Tarif 2026. Stand: Juni 2026.