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Solidaritätszuschlag berechnen 2026

Zahlst du bei deinem Einkommen noch Soli — und wenn ja, wie viel?

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Berechnungsgrundlage: § 3, § 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG), Einkommensteuertarif § 32a EStG | Stand: Juni 2026

Solidaritätszuschlag 2026

Der Soli beträgt 5,5 % deiner Einkommensteuer. Seit 2021 gibt es eine hohe Freigrenze: Liegt deine festzusetzende ESt darunter, zahlst du keinen Soli. Knapp darüber federt die Milderungszone den Anstieg ab.

2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 € ESt (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Erst oberhalb fällt überhaupt Soli an.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.

Wie viel Soli bei welchem Einkommen? Beispiele für 2026

Damit du nicht raten musst: Wir haben den Soli für typische Jahreseinkommen einmal komplett durchgerechnet: jeweils vom zu versteuernden Einkommen (zvE) über den Einkommensteuertarif 2026 bis zur Freigrenze. Bei Ledigen sieht das so aus:

zvE pro JahrEinkommensteuerSoliBereich
75.000 €20.364 €1,67 €Milderungszone (gerade eben drüber)
90.000 €26.664 €751,37 €Milderungszone
120.000 €39.264 €2.159,52 €voller Satz (5,5 %)
150.000 €51.864 €2.852,52 €voller Satz (5,5 %)

Unter rund 75.000 € zvE bleibt die Einkommensteuer unter der Freigrenze von 20.350 € — dann zahlst du als Lediger gar keinen Soli. Bei Verheirateten (Splitting) verdoppelt sich alles: 160.000 € zvE ergeben 44.928 € ESt und nur 503,13 € Soli, und selbst bei 200.000 € zvE (61.728 € ESt) sind es erst 2.502,33 €, also immer noch in der Milderungszone.

So rechnet sich das — Beispiel 90.000 € zvE (ledig)

  1. Einkommensteuer 2026 auf 90.000 € zvE: 26.664 €
  2. Differenz zur Freigrenze: 26.664 € − 20.350 € = 6.314 €
  3. Milderungszone, max. 11,9 %: 0,119 × 6.314 € = 751,37 €
  4. Voller Satz wäre: 5,5 % × 26.664 € = 1.466,52 €

Die Milderungszone spart dir hier also 715,15 €. Den vollen Satz von 5,5 % zahlst du als Lediger erst, wenn deine Einkommensteuer rund 37.840 € erreicht (etwa 116.600 € zvE); bei Zusammenveranlagung erst ab rund 75.680 € ESt (etwa 245.000 € zvE).

Wo trotzdem voller Soli anfällt — ohne Freigrenze

Die hohe Freigrenze gilt nur für die veranlagte Einkommensteuer. In drei Fällen greift der Soli weiterhin ab dem ersten Euro:

  • Kapitalerträge: 5,5 % auf die 25 % Abgeltungsteuer, ohne Freigrenze, sobald deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ledig) übersteigen. Effektiv werden so aus 25 % rund 26,375 %.
  • GmbH & Co.: Auf die Körperschaftsteuer kommen volle 5,5 % obendrauf, ebenfalls ohne Freigrenze.
  • Lohnsteuer im Monat: Der Arbeitgeber zieht Soli erst ab der anteiligen Monats-Freigrenze. Bei laufendem Gehalt darunter passiert nichts; eine Einmalzahlung (Bonus, Abfindung) kann die Grenze aber kurz reißen.

Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von § 3, § 4 SolzG 1995 und dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (2026). Werte gerundet, ohne Gewähr.

Solidaritätszuschlag einfach erklärt

Wer zahlt noch Soli? Wie wirken Freigrenze und Milderungszone? Beispielrechnung und ab welchem Einkommen es teuer wird.

→ Zum Ratgeber

Häufige Fragen

Ab welchem Einkommen zahle ich noch Solidaritätszuschlag?

Seit 2021 fällt der Soli erst an, wenn die festzusetzende Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. 2026 liegt sie bei 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 75.000 € (ledig) bzw. 150.000 € (verheiratet).

Wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft?

Nein. Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % der Steuerzahler durch die hohe Freigrenze, aber für höhere Einkommen, Kapitalerträge und Körperschaften bleibt er bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortführung 2025 bestätigt (2 BvR 1505/20).