Solidaritätszuschlag berechnen 2026
Zahlst du bei deinem Einkommen noch Soli — und wenn ja, wie viel?
Berechnungsgrundlage: § 3, § 4 Solidaritätszuschlaggesetz 1995 (SolzG), Einkommensteuertarif § 32a EStG | Stand: Juni 2026
War dieser Rechner hilfreich?
Solidaritätszuschlag 2026
Der Soli beträgt 5,5 % deiner Einkommensteuer. Seit 2021 gibt es eine hohe Freigrenze: Liegt deine festzusetzende ESt darunter, zahlst du keinen Soli. Knapp darüber federt die Milderungszone den Anstieg ab.
2026 liegt die Freigrenze bei 20.350 € ESt (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Erst oberhalb fällt überhaupt Soli an.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 3 SolzG 1995 — Bemessungsgrundlage & Freigrenze (20.350 / 40.700 €)
- § 4 SolzG 1995 — Zuschlagsatz 5,5 % & Milderungszone (11,9 %)
- § 32a EStG — Einkommensteuertarif (für die zvE-Berechnung)
Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Wie viel Soli bei welchem Einkommen? Beispiele für 2026
Damit du nicht raten musst: Wir haben den Soli für typische Jahreseinkommen einmal komplett durchgerechnet: jeweils vom zu versteuernden Einkommen (zvE) über den Einkommensteuertarif 2026 bis zur Freigrenze. Bei Ledigen sieht das so aus:
| zvE pro Jahr | Einkommensteuer | Soli | Bereich |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 20.364 € | 1,67 € | Milderungszone (gerade eben drüber) |
| 90.000 € | 26.664 € | 751,37 € | Milderungszone |
| 120.000 € | 39.264 € | 2.159,52 € | voller Satz (5,5 %) |
| 150.000 € | 51.864 € | 2.852,52 € | voller Satz (5,5 %) |
Unter rund 75.000 € zvE bleibt die Einkommensteuer unter der Freigrenze von 20.350 € — dann zahlst du als Lediger gar keinen Soli. Bei Verheirateten (Splitting) verdoppelt sich alles: 160.000 € zvE ergeben 44.928 € ESt und nur 503,13 € Soli, und selbst bei 200.000 € zvE (61.728 € ESt) sind es erst 2.502,33 €, also immer noch in der Milderungszone.
So rechnet sich das — Beispiel 90.000 € zvE (ledig)
- Einkommensteuer 2026 auf 90.000 € zvE: 26.664 €
- Differenz zur Freigrenze: 26.664 € − 20.350 € = 6.314 €
- Milderungszone, max. 11,9 %: 0,119 × 6.314 € = 751,37 €
- Voller Satz wäre: 5,5 % × 26.664 € = 1.466,52 €
Die Milderungszone spart dir hier also 715,15 €. Den vollen Satz von 5,5 % zahlst du als Lediger erst, wenn deine Einkommensteuer rund 37.840 € erreicht (etwa 116.600 € zvE); bei Zusammenveranlagung erst ab rund 75.680 € ESt (etwa 245.000 € zvE).
Wo trotzdem voller Soli anfällt — ohne Freigrenze
Die hohe Freigrenze gilt nur für die veranlagte Einkommensteuer. In drei Fällen greift der Soli weiterhin ab dem ersten Euro:
- Kapitalerträge: 5,5 % auf die 25 % Abgeltungsteuer, ohne Freigrenze, sobald deine Erträge den Sparer-Pauschbetrag (1.000 € ledig) übersteigen. Effektiv werden so aus 25 % rund 26,375 %.
- GmbH & Co.: Auf die Körperschaftsteuer kommen volle 5,5 % obendrauf, ebenfalls ohne Freigrenze.
- Lohnsteuer im Monat: Der Arbeitgeber zieht Soli erst ab der anteiligen Monats-Freigrenze. Bei laufendem Gehalt darunter passiert nichts; eine Einmalzahlung (Bonus, Abfindung) kann die Grenze aber kurz reißen.
Eigene Berechnung von rechner-hub.de auf Basis von § 3, § 4 SolzG 1995 und dem Einkommensteuertarif § 32a EStG (2026). Werte gerundet, ohne Gewähr.
Solidaritätszuschlag einfach erklärt
Wer zahlt noch Soli? Wie wirken Freigrenze und Milderungszone? Beispielrechnung und ab welchem Einkommen es teuer wird.
→ Zum RatgeberHäufige Fragen
Ab welchem Einkommen zahle ich noch Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 fällt der Soli erst an, wenn die festzusetzende Einkommensteuer die Freigrenze übersteigt. 2026 liegt sie bei 20.350 € (Einzelveranlagung) bzw. 40.700 € (Zusammenveranlagung). Das entspricht grob einem zu versteuernden Einkommen ab rund 75.000 € (ledig) bzw. 150.000 € (verheiratet).
Wurde der Solidaritätszuschlag abgeschafft?
Nein. Seit 2021 entfällt der Soli für rund 90 % der Steuerzahler durch die hohe Freigrenze, aber für höhere Einkommen, Kapitalerträge und Körperschaften bleibt er bestehen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Fortführung 2025 bestätigt (2 BvR 1505/20).