Grundsicherung 2026
ehemals Bürgergeld
Berechne deinen Anspruch auf Grundsicherung — Regelbedarf, Mehrbedarf, Freibeträge und Kosten der Unterkunft. Kostenlos, ohne Anmeldung.
Berechnungsgrundlage: SGB II, Regelbedarfsstufen 2026 (Nullrunde). Die Vermögensprüfung im Rechner bildet die bis 30.06.2026 geltende Karenzzeit ab — das neue Schonvermögen ab 1. Juli findest du in der Tabelle unten | Stand: Mai 2026
Was ändert sich am 1. Juli 2026?
Das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II benennt das Bürgergeld nicht nur um. Vier Dinge ändern sich wirklich — vor allem beim Vermögen und bei den Wohnkosten.
Schonvermögen statt Karenzzeit
Die einjährige Karenzzeit (40.000 € + 15.000 € je Person) entfällt. Stattdessen gilt ab Tag 1 ein altersgestaffeltes Schonvermögen (Tabelle unten).
Wohnkosten-Grenze
Das Jobcenter erkennt Miete höchstens bis zum 1,5-Fachen der ortsüblichen Angemessenheitsgrenze an (§ 22 SGB II) — unabhängig von der Karenzzeit.
Schärfere Sanktionen
Bei Pflichtverletzungen werden 30 % des Regelbedarfs gekürzt. Bei Arbeitsverweigerung kann der Regelbedarf wegfallen (1 €/Monat Rest, Miete läuft weiter).
Regelsätze bleiben gleich
2026 gilt eine Nullrunde: 563 € für Alleinstehende, unverändert. Auch der Hinzuverdienst-Freibetrag (§ 11b) bleibt gleich.
Regelsätze 2026 (Nullrunde)
| Stufe | Wer? | Regelsatz |
|---|---|---|
| 1 | Alleinstehende / Alleinerziehende | 563 € |
| 2 | Partner in Bedarfsgemeinschaft | 506 € |
| 3 | Erwachsene in WG / Eltern-Haushalt | 451 € |
| 4 | Jugendliche 14–17 Jahre | 471 € |
| 5 | Kinder 6–13 Jahre | 390 € |
| 6 | Kinder 0–5 Jahre | 357 € |
Quelle: Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026 (BMAS). Komplette Tabelle →
Neues Schonvermögen ab 1. Juli 2026
Mit dem Wegfall der Karenzzeit prüft das Jobcenter dein Vermögen ab dem ersten Tag. Geschont bleibt ein Betrag, der vom Alter abhängt — und zwar für jede Person der Bedarfsgemeinschaft einzeln (§ 12 SGB II).
| Alter | Schonvermögen je Person |
|---|---|
| bis 30 Jahre | 5.000 € |
| ab 31 Jahre | 10.000 € |
| ab 41 Jahre | 12.500 € |
| ab 51 Jahre | 20.000 € |
Die selbstgenutzte Immobilie und ein angemessenes Auto zählen nicht zum Vermögen. Quelle: § 12 SGB II i.d.F. des 13. SGB-II-Änderungsgesetzes.
Häufige Fragen
Was ist die neue Grundsicherung 2026?
Ab 1. Juli 2026 wird das Bürgergeld in Grundsicherungsgeld umbenannt — Rechtsgrundlage ist das 13. Gesetz zur Änderung des SGB II. Die Regelsätze bleiben gleich (563 Euro für Alleinstehende). Neu sind ein altersgestaffeltes Schonvermögen statt der Karenzzeit, eine Obergrenze für Wohnkosten und schärfere Sanktionen.
Wie hoch ist die Grundsicherung 2026 für Alleinstehende?
Der Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 bei 563 Euro im Monat. Dazu kommen die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe. Die Sätze sind 2026 unverändert (Nullrunde) und ändern sich auch am 1. Juli nicht.
Wie viel Vermögen darf ich ab Juli 2026 haben?
Mit dem Ende der Karenzzeit gilt ein altersgestaffeltes Schonvermögen pro Person der Bedarfsgemeinschaft: 5.000 Euro bis zum 30. Lebensjahr, 10.000 Euro ab 31, 12.500 Euro ab 41 und 20.000 Euro ab 51 Jahren. Die selbstgenutzte Immobilie bleibt geschützt.
Heißt Bürgergeld jetzt Grundsicherungsgeld?
Ja. Die Leistung heißt ab 1. Juli 2026 offiziell Grundsicherungsgeld, das System im SGB II heißt Grundsicherung für Arbeitsuchende. In der öffentlichen Kommunikation wird oft von der Neuen Grundsicherung gesprochen. Gemeint ist immer dasselbe.
Wie viel darf ich zur Grundsicherung dazuverdienen?
Die ersten 100 Euro netto sind frei. Darüber: 20% auf 100–520 Euro, 30% auf 520–1.000 Euro und 10% auf 1.000–1.200 Euro (mit Kindern bis 1.500 Euro). An diesen Freibeträgen ändert die Reform nichts.
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