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Grundsteuer berechnen

Steuermessbetrag aus deinem Bescheid, Hebesatz aus dem Datensatz — und du weißt, was pro Jahr fällig wird.

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Tipp mindestens zwei Buchstaben. Der Hebesatz kommt aus der Regionaldatenbank Deutschland, Stichtag 30.06.2025 — also nach der Grundsteuerreform.

6974 Gemeinden im Datensatz. Ist deine nicht dabei, trag den Hebesatz unten selbst ein — er steht auf deinem Grundsteuerbescheid und auf der Website deiner Gemeinde.

%
Was hast du vorliegen?
Steht im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts, meist ein dreistelliger Eurobetrag. Damit rechnest du in jedem Bundesland korrekt.
Wird gerechnet …

Die Formel steht in zwei Paragrafen

Die Grundsteuer entsteht in zwei Schritten, und zwei verschiedene Behörden sind daran beteiligt. Das erklärt auch, warum du nach der Reform mehrere Bescheide bekommen hast.

Zuerst das Finanzamt: Es setzt den Steuermessbetrag fest. § 13 GrStG beschreibt, wie: durch Anwendung eines Promillesatzes, der Steuermesszahl, auf den Grundsteuerwert. Dann die Gemeinde: § 25 Abs. 1 GrStG sagt, sie bestimme, „mit welchem Hundertsatz des Steuermeßbetrags … die Grundsteuer zu erheben ist“. Das ist der Hebesatz.

Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100

Der zweite Schritt ist bundesweit identisch. Deshalb funktioniert dieser Rechner auch in den fünf Ländern mit eigenem Modell, solange du den Messbetrag aus deinem Bescheid nimmst. Nur der erste Schritt unterscheidet sich.

Was der Hebesatz ausmacht

Grundsteuer bei 120,00 € Steuermessbetrag und verschiedenen Hebesätzen
HebesatzPro JahrJe QuartalPro Monat
300 %360,00 €90,00 €30,00 €
400 %480,00 €120,00 €40,00 €
500 %600,00 €150,00 €50,00 €
700 %840,00 €210,00 €70,00 €
900 %1.080,00 €270,00 €90,00 €

Gerechnet mit einem Steuermessbetrag von 120,00 €. Die Zeilen kommen aus derselben Rechenfunktion wie das Ergebnis oben.

Die Spannweite ist gewaltig, und sie ist kommunalpolitisch gewollt: Zwischen dem niedrigsten und dem höchsten Satz im Datensatz liegt mehr als der Faktor zehn. Zwei identische Häuser, zwei Nachbargemeinden, zwei sehr verschiedene Rechnungen. Der Hebesatz ist der Hebel, an dem eine Gemeinde ihren Haushalt justiert — anfechten kannst du ihn nicht.

Die Steuermesszahlen im Bundesmodell

Wer den Grundsteuerwert vorliegen hat, kann den Messbetrag selbst nachrechnen. § 15 Abs. 1 GrStG kennt drei Sätze:

  • 0,34 ‰ für unbebaute Grundstücke im Sinne des § 246 BewG
  • 0,31 ‰ für bebaute Grundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG — Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum
  • 0,34 ‰ für bebaute Grundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG — Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte, Teileigentum, sonstige

Der Unterschied zwischen 0,31 und 0,34 sieht winzig aus, sind aber knapp zehn Prozent auf die gesamte Steuer. Wohnen ist im Bundesmodell bewusst leicht begünstigt.

Zwei Ermäßigungen mit verschiedener Reichweite

Sie werden oft in einen Topf geworfen, greifen aber unterschiedlich weit — und das steht wortwörtlich im Gesetz.

25 Prozent nach § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG gibt es für geförderten Wohnraum mit laufender Bindung sowie für Grundstücke kommunaler, gemeinnütziger und genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen. Das Gesetz knüpft die Ermäßigung ausdrücklich an „die Steuermesszahl nach Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a“ — also nur an die 0,31 ‰ der Wohngrundstücke.

10 Prozent nach § 15 Abs. 5 GrStG gibt es für Baudenkmäler im Sinne des jeweiligen Landesdenkmalschutzgesetzes. Diese Norm spricht von „der Steuermesszahl nach Absatz 1 Nummer 2“ ohne Buchstaben — sie erfasst also auch Nichtwohngrundstücke. Steht nur ein Teil unter Denkmalschutz, wird anteilig ermäßigt.

Beide sind stapelbar und beide werden auf Antrag gewährt (§ 15 Abs. 6 GrStG) — von allein passiert nichts. In der Grundsteuererklärung gab es dafür ein Feld; wer es übersehen hat, kann die Neuveranlagung beantragen.

Warum fünf Länder anders rechnen

Das Bundesverfassungsgericht hatte die alten Einheitswerte 2018 gekippt. Die Reform, die darauf folgte, kam mit einer Öffnungsklausel: Jedes Land darf ein eigenes Modell wählen. Fünf haben davon Gebrauch gemacht.

LandModell
BWModifiziertes Bodenwertmodell
BYReines Flächenmodell
HHWohnlagemodell
HEFlächen-Faktor-Modell
NIFlächen-Lage-Modell
alle übrigenBundesmodell (Ertragswertverfahren nach dem Bewertungsgesetz)

Die Flächenmodelle in Bayern, Hessen und Niedersachsen kennen gar keinen Grundsteuerwert — sie rechnen mit Grundstücks- und Gebäudefläche, teils gewichtet mit einem Lagefaktor. Baden-Württemberg stellt allein auf den Bodenwert ab, Hamburg auf die Wohnlage. Deshalb blendet dieser Rechner den Weg über den Grundsteuerwert nur für das Bundesmodell ein. Der Weg über den Messbetrag bleibt überall richtig.

Woher die Hebesätze kommen

Der Datensatz umfasst 6974 Gemeinden und stammt aus der Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-02-01-5, mit dem Stichtag 30.06.2025. Das ist bewusst gewählt: Zum 1. Januar 2025 haben die Gemeinden ihre Hebesätze zur Reform flächendeckend neu festgesetzt, und zwar oft drastisch. Berlin ging von 810 auf 470 Prozent, Hamburg von 540 auf 975, Stuttgart von 520 auf 160. Ein Satz aus der Zeit davor auf einen Messbetrag nach neuem Recht angewendet ergibt einen Betrag, der nicht nur ungenau, sondern schlicht falsch ist.

Deshalb enthält dieser Rechner keine Vorreform-Werte als Notbehelf. Die zugrunde liegende Tabelle erfasst die im ersten Halbjahr geänderten Hebesätze; Gemeinden, die ihren Satz nicht angepasst haben, fehlen darin. Findet die Suche deine Gemeinde nicht, ist das kein Fehler — trag den Satz dann selbst ein. Er steht auf deinem Grundsteuerbescheid und in der Hebesatzsatzung deiner Gemeinde.

Zahlungstermine und Kleinbeträge

§ 28 Abs. 1 GrStG legt vier Termine fest: je ein Viertel des Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Bei kleinen Beträgen darf die Gemeinde zusammenfassen — bis 15 € Jahresbetrag alles auf den 15. August, bis 30 € hälftig im Februar und August (Abs. 2).

Wer lieber einmal im Jahr zahlt, kann das beantragen: dann wird der ganze Betrag am 1. Juli fällig (Abs. 3). Der Antrag muss allerdings bis zum 30. September des Vorjahres gestellt sein, und die gewählte Zahlungsweise gilt so lange, bis du sie wieder änderst.

Grenzen dieses Rechners

  • Er ersetzt keinen Grundsteuerbescheid. Maßgeblich ist, was Finanzamt und Gemeinde festsetzen.
  • Er rechnet mit der Grundsteuer B. Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe hat einen eigenen Hebesatz (§ 25 Abs. 4 GrStG), ebenso die Grundsteuer C für baureife Grundstücke (Abs. 5).
  • Steuerbefreiungen nach den §§ 3 ff. GrStG und Erlasse nach den §§ 32 ff. bleiben außen vor.
  • Gegen das Bundesmodell sind Verfassungsbeschwerden anhängig, und die Bodenrichtwerte stehen auf dem Stichtag 1. Januar 2022. Ob dein Bescheid Bestand hat, ist damit nicht in jedem Fall ausgemacht.

Stand & Quellen

Hebesatz-Daten: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Tabelle 71231-02-01-5, 30.06.2025; Datenlizenz dl-de/by-2-0. Stand: Juli 2026. Keine Steuerberatung.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Grundsteuer?

In zwei Schritten. Das Finanzamt setzt den Steuermessbetrag fest, indem es eine Steuermesszahl auf den Grundsteuerwert anwendet (§ 13 GrStG). Danach bestimmt die Gemeinde, „mit welchem Hundertsatz des Steuermeßbetrags … die Grundsteuer zu erheben ist“, also der Hebesatz (§ 25 Abs. 1 GrStG). Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz ÷ 100.

Wo finde ich meinen Steuermessbetrag?

Im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts. Den hast du nach der Grundsteuererklärung bekommen, meist zusammen mit dem Bescheid über den Grundsteuerwert. Der Messbetrag ist ein Eurobetrag, oft dreistellig. Mit ihm rechnest du in jedem Bundesland korrekt, egal welches Modell dort gilt.

Wie hoch sind die Steuermesszahlen im Bundesmodell?

§ 15 Abs. 1 GrStG nennt drei: 0,34 Promille für unbebaute Grundstücke, 0,31 Promille für bebaute Grundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BewG (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum) und 0,34 Promille für bebaute Grundstücke nach § 249 Abs. 1 Nr. 5 bis 8 BewG (Geschäftsgrundstücke, gemischt genutzte und sonstige).

Warum gilt der Rechner nicht überall gleich?

Weil fünf Länder eigene Grundsteuergesetze haben: Baden-Württemberg (modifiziertes Bodenwertmodell), Bayern (reines Flächenmodell), Hamburg (Wohnlagemodell), Hessen (Flächen-Faktor-Modell) und Niedersachsen (Flächen-Lage-Modell). Dort entsteht der Messbetrag anders, und einen „Grundsteuerwert“ im Sinne des Bundesmodells gibt es nicht. Der Weg über den Messbetrag aus deinem Bescheid funktioniert trotzdem überall, denn der letzte Rechenschritt ist bundesweit derselbe.

Gibt es Ermäßigungen auf die Steuermesszahl?

Zwei, und sie haben unterschiedliche Reichweite. § 15 Abs. 2 bis 4 GrStG senkt die Messzahl um 25 Prozent bei gefördertem Wohnraum sowie bei kommunalen, gemeinnützigen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen, aber nur für Grundstücke nach Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, also Wohngrundstücke. § 15 Abs. 5 GrStG senkt sie um 10 Prozent für Baudenkmäler, und zwar für Abs. 1 Nr. 2 insgesamt. Beide sind stapelbar und werden auf Antrag gewährt.

Wann muss ich die Grundsteuer zahlen?

Zu je einem Viertel des Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (§ 28 Abs. 1 GrStG). Kleinbeträge kann die Gemeinde zusammenfassen: bis 15 € Jahresbetrag alles am 15. August, bis 30 € hälftig im Februar und August. Auf Antrag geht auch eine Jahreszahlung am 1. Juli — der Antrag muss bis zum 30. September des Vorjahres gestellt sein.

Woher stammen die Hebesätze in diesem Rechner?

Aus der Regionaldatenbank Deutschland, Tabelle 71231-02-01-5, mit Stichtag 30.06.2025, also nach der Grundsteuerreform. Der Datensatz erfasst rund 6.900 Gemeinden. Er enthält bewusst keine Hebesätze aus der Zeit vor der Reform: Zum 01.01.2025 haben die Gemeinden ihre Sätze flächendeckend neu festgesetzt, oft drastisch. Ein alter Satz auf einen neuen Messbetrag angewendet ergäbe einen systematisch falschen Betrag. Findet die Suche deine Gemeinde nicht, trag den Hebesatz aus deinem Grundsteuerbescheid oder von der Gemeinde-Website selbst ein.

Was ist die Grundsteuer C?

Ein gesonderter, höherer Hebesatz für baureife Grundstücke, den eine Gemeinde aus städtebaulichen Gründen festsetzen kann (§ 25 Abs. 5 GrStG). Er muss für alle baureifen Grundstücke einheitlich und höher als der allgemeine Hebesatz sein und soll Spekulation mit Bauland unattraktiv machen. Bisher nutzen ihn nur sehr wenige Gemeinden. Dieser Rechner arbeitet mit dem allgemeinen Hebesatz der Grundsteuer B.

Was ist der Unterschied zwischen Grundsteuer A und B?

Die Grundsteuer A trifft Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die Grundsteuer B alle übrigen Grundstücke, also auch dein Haus oder deine Eigentumswohnung. § 25 Abs. 4 GrStG verlangt für beide Gruppen jeweils einen einheitlichen Hebesatz in der Gemeinde, die beiden Sätze dürfen sich aber unterscheiden. Dieser Rechner arbeitet mit der Grundsteuer B.

Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?

Gegen den Grundsteuermessbescheid und den Bescheid über den Grundsteuerwert läuft der Einspruch beim Finanzamt, gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde der Widerspruch bei der Gemeinde. Wichtig ist die Reihenfolge: Der Hebesatz lässt sich nicht angreifen, der Messbetrag schon. Wer den Messbescheid bestandskräftig werden lässt, kann ihn später über den Gemeindebescheid nicht mehr korrigieren.