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Kaufnebenkosten berechnen 2026

Grunderwerbsteuer, Makler, Notar und Grundbuch — exakt nach GNotKG-Tabelle statt Pauschal-Prozenten.

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Der Gesamtkaufpreis der Immobilie, wie er im Kaufvertrag steht — ohne Nebenkosten. Den Wert findest du im notariellen Kaufvertrag oder im Exposé.
Das Bundesland, in dem die Immobilie liegt — nicht dein Wohnort. Der Grunderwerbsteuersatz ist je nach Bundesland unterschiedlich (3,5–6,5 %).
Dein Anteil an der Maklerprovision in Prozent des Kaufpreises. Seit 2020 teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision hälftig — typisch sind 3,57 % inkl. USt. Ohne Makler trägst du 0 ein.
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0 eintragen, wenn ohne Makler gekauft wird

Der Nennbetrag der Grundschuld, den deine Bank ins Grundbuch eintragen lässt — entspricht in der Regel deiner Darlehenssumme. Nur ausfüllen, wenn du eine Bankfinanzierung nutzt. Notar und Grundbuch berechnen darauf zusätzliche Gebühren.

Bei Finanzierung: Notar + Grundbuch berechnen auf den Nennbetrag (§ 53 GNotKG)

Ergebnis in wenigen Sekunden

Berechnung läuft...

Berechnungsgrundlage: GrEStG-Ländersätze, § 34 GNotKG Tabelle B (BGBl. 2025 I Nr. 109), KV 21100/21200/14110/14121/14150 | Stand: Juni 2026

Kaufnebenkosten 2026: Exakt statt Pauschal-Prozent

Die meisten Rechner schätzen Notar und Grundbuch pauschal mit „1,5 %“. Dieser Rechner nutzt die echte GNotKG-Gebührentabelle B: Beurkundung des Kaufvertrags (2,0-Gebühr), Auflassungsvormerkung (0,5), Eigentumsumschreibung (1,0) — und bei Finanzierung Grundschuldbestellung + -eintragung (je 1,0 auf den Nennbetrag der Grundschuld, nicht den Kaufpreis).

Dazu kommt die Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 % je nach Bundesland) und die Maklerprovision (seit 2020 meist hälftig geteilt, Käuferanteil typisch 3,57 % inkl. USt). Nicht enthalten: Vollzugs-/Betreuungsgebühren und Auslagen des Notars — die echte Rechnung liegt etwas über unserer konservativen Summe.

Quellen & Rechtsgrundlagen

Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Stand: Juni 2026.

Rechenbeispiel: 400.000 € in NRW mit Finanzierung

Kaufpreis 400.000 € in Nordrhein-Westfalen, Makler 3,57 %, Grundschuld über 320.000 €: Grunderwerbsteuer 26.000 €, Makler 14.280 €, Notar 2.623,95 € (Beurkundung 1.570 € + Grundschuldbestellung 635 € + USt), Grundbuch 1.812,50 € — zusammen 44.716,45 € oder 11,18 % des Kaufpreises. Ohne Makler wären es rund 30.436 €, und wer bar zahlt, spart die drei Grundschuld-Posten (etwa 1.390 €) zusätzlich.

Was der Rechner nicht abbildet

Die Summe ist eine bewusst konservative Untergrenze: Vollzugs- und Betreuungsgebühren des Notars (je 0,5-Gebühr) sowie Auslagen kommen in der echten Rechnung dazu. Nicht enthalten sind außerdem laufende Kauffolgekosten wie Grundsteuer, Gebäudeversicherung oder Rücklagen — und eventuelle Finanzierungsnebenkosten der Bank (Bereitstellungszinsen, Gutachten), die nichts mit Notar und Grundbuch zu tun haben.

Wie Notar- und Grundbuchkosten wirklich entstehen

Notargebühren sind nicht verhandelbar und bundesweit identisch. Sie ergeben sich zwingend aus dem Gerichts- und Notarkostengesetz. Wer irgendwo einen günstigeren Notar sucht, sucht vergeblich: Ein Notar, der weniger berechnet, verstößt gegen das Gesetz.

Die Rechnung entsteht in drei Schritten. Zuerst wird der Geschäftswert bestimmt: beim Kaufvertrag der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), bei der Grundschuld deren Nennbetrag (§ 53 Abs. 1 GNotKG). Daraus folgt die 1,0-Gebühr nach Tabelle B (§ 34 Abs. 2 GNotKG). Und diese Gebühr wird schließlich mit einem Faktor multipliziert, den das Kostenverzeichnis für die jeweilige Tätigkeit vorgibt.

PositionFaktorGeschäftswertbei 400.000 €
Beurkundung Kaufvertrag2,0Kaufpreis1.570,00 €
Beurkundung Grundschuld1,0Darlehen 320.000 €635,00 €
Auflassungsvormerkung0,5Kaufpreis392,50 €
Eigentumsumschreibung1,0Kaufpreis785,00 €
Eintragung Grundschuld1,0Darlehen 320.000 €635,00 €

Die 1,0-Gebühr bei 400.000 € Geschäftswert beträgt 785 €, bei 320.000 € sind es 635 €. Alles andere sind Vielfache davon. Die ersten beiden Zeilen gehen an den Notar und kommen zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, die unteren drei ans Grundbuchamt und sind umsatzsteuerfrei.

Warum die Gebühr nicht proportional steigt

Tabelle B startet bei 15 € für Geschäftswerte bis 500 € und erhöht sich dann in Stufen. Je höher der Wert, desto größer die Schritte und desto kleiner der Zuwachs im Verhältnis (§ 34 Abs. 2 GNotKG):

Geschäftswert bisje angefangeneErhöhung
50.000 €5.000 €10,00 €
200.000 €15.000 €27,00 €
500.000 €30.000 €50,00 €
5.000.000 €50.000 €80,00 €

Konkret bedeutet das: Die 1,0-Gebühr liegt bei 110.000 € bei 273 €, bei 200.000 € bei 435 €, bei 500.000 € bei 935 € und bei einer Million bei 1.735 €. Der Kaufpreis verneunfacht sich zwischen der ersten und der letzten Zeile, die Gebühr versechsfacht sich nur. Bei teuren Objekten fallen Notar und Grundbuch prozentual also weniger ins Gewicht.

Wichtig für die Kalkulation ist das Wort angefangene: Jeder begonnene Schritt zählt voll. Ein Kaufpreis von 400.001 € löst denselben Schritt aus wie 430.000 €. Ein knapp über einer Stufengrenze liegender Preis kostet deshalb ohne Gegenwert.

Zwei weitere Regeln aus derselben Vorschrift runden das Bild ab. Die Mindestgebühr beträgt in jedem Fall 15 € (§ 34 Abs. 5 GNotKG), was bei Immobilienkäufen keine Rolle spielt, bei kleinen Beurkundungen aber schon. Und gerundet wird auf den nächstliegenden Cent, halbe Cent aufwärts (§ 34 Abs. 4 GNotKG). Für Geschäftswerte bis drei Millionen Euro ist die fertige Tabelle dem Gesetz als Anlage 2 beigefügt, sodass sich jede Position nachschlagen lässt.

Der größte Posten ist Landesrecht

Während Notar und Grundbuch bundesweit gleich sind, setzt jedes Bundesland seinen eigenen Grunderwerbsteuersatz fest. Die Spanne reicht von 3,5 bis 6,5 %. Drei Beispiele, jeweils mit Grundschuld in Höhe von 80 % des Kaufpreises:

FallGrEStMaklerNotar + GBgesamt
400.000 € NRW, ohne Makler26.000 €4.436 €30.436,45 € (7,61 %)
400.000 € Bayern, mit Makler14.000 €14.280 €4.436 €32.716,45 € (8,18 %)
250.000 € Sachsen, mit Makler13.750 €8.925 €3.028 €25.703,45 € (10,28 %)

Die dritte Zeile zeigt den Effekt, den viele unterschätzen: Das günstigste Objekt hat mit 10,28 % die höchste Nebenkostenquote. Weil Notar- und Grundbuchgebühren unterproportional steigen, drehen sie das Verhältnis bei kleinen Kaufpreisen zuungunsten des Käufers. Die Ländersteuersätze im Detail stehen im Grunderwerbsteuer-Rechner.

Was das für die Finanzierung bedeutet

Banken finanzieren Kaufnebenkosten in aller Regel nicht mit. Der Grund ist einfach: Sie erhöhen den Kreditbedarf, schaffen aber keinen Gegenwert, den die Bank verwerten könnte. Grunderwerbsteuer und Maklerprovision sind weg, sobald sie gezahlt sind. Deshalb gilt als Mindestanforderung, die Nebenkosten aus Eigenkapital zu decken.

Drei Stellschrauben gibt es trotzdem. Bewegliches Inventar wie Einbauküche, Markise oder Sauna kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer. Der Betrag muss angemessen und belegbar sein, sonst beanstandet ihn das Finanzamt. Die Grundschuld muss nicht den vollen Kaufpreis abdecken, sondern nur den Darlehensbetrag, und sie lässt sich bei einer späteren Umschuldung abtreten statt neu zu bestellen. Und beim Makler teilen sich seit der Reform des Bestellerprinzips beim Verkauf an Verbraucher Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig.

Was von der Gesamtsumme finanziert werden muss und welche Rate daraus folgt, rechnet der Baufinanzierungsrechner. Ob sich der Kauf gegenüber der Miete lohnt, zeigt der Vergleich Mieten oder Kaufen.

Häufige Fragen

Wie hoch sind die Kaufnebenkosten beim Hauskauf?

Je nach Bundesland und Makler typischerweise 9-13 % des Kaufpreises: Grunderwerbsteuer 3,5-6,5 %, Maklerprovision meist 3,57 % (Käuferanteil), Notar und Grundbuch zusammen rund 1,5-2 %. Dieser Rechner berechnet Notar und Grundbuch exakt nach der GNotKG-Gebührentabelle statt mit Pauschal-Prozenten.

Kann ich einen günstigeren Notar wählen?

Nein. Notargebühren sind im GNotKG bundesweit verbindlich geregelt und ergeben sich zwingend aus Geschäftswert und Gebührensatz. Ein Notar, der weniger oder mehr berechnet, verstößt gegen das Gesetz. Verhandelbar sind nur der Kaufpreis selbst und die Maklerprovision.

Warum ist die Nebenkostenquote bei billigen Objekten höher?

Weil die Gebühr nach Tabelle B unterproportional steigt (§ 34 Abs. 2 GNotKG). Die 1,0-Gebühr beträgt bei 110.000 € 273 €, bei 1.000.000 € nur 1.735 € — der Wert verneunfacht sich, die Gebühr versechsfacht sich. Im Beispiel liegt ein 250.000-€-Kauf in Sachsen bei 10,28 % Nebenkosten, ein 400.000-€-Kauf in NRW bei 7,61 %.

Was ist der Geschäftswert und wie wird er bestimmt?

Die Bemessungsgrundlage der Gebühr. Beim Kaufvertrag ist es der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), bei der Grundschuldbestellung deren Nennbetrag (§ 53 Abs. 1 GNotKG). Wer weniger Darlehen aufnimmt, zahlt entsprechend weniger für die Grundschuld-Positionen.

Fällt auf Notar- und Grundbuchkosten Umsatzsteuer an?

Auf die Notargebühren ja, 19 % kommen obendrauf. Grundbuchgebühren gehen an das Amtsgericht und sind umsatzsteuerfrei. Im Beispiel mit 400.000 € Kaufpreis sind das 2.205 € Notar netto plus 418,95 € Umsatzsteuer, dazu 1.812,50 € Grundbuch ohne Aufschlag.

Lässt sich die Grunderwerbsteuer legal senken?

Teilweise. Bewegliches Inventar wie Einbauküche oder Markise kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und unterliegt dann nicht der Grunderwerbsteuer. Der angesetzte Betrag muss angemessen und belegbar sein — überzogene Ansätze beanstandet das Finanzamt.

Warum liegt die Summe hier niedriger als in meinem Notarangebot?

Der Rechner ist bewusst eine konservative Untergrenze. Vollzugs- und Betreuungsgebühren (je eine 0,5-Gebühr) sowie Auslagen für Porto, Grundbuchabrufe und Beglaubigungen sind nicht enthalten. Rechne im Zweifel einige hundert Euro Puffer ein.

Was kostet der Notar beim Hauskauf?

Die Beurkundung des Kaufvertrags kostet eine 2,0-Gebühr nach Tabelle B (§ 34 GNotKG) — bei 400.000 € Kaufpreis z.B. 1.570 € zzgl. 19 % USt. Mit Grundschuldbestellung (1,0-Gebühr auf den Darlehensbetrag), Vollzugs-/Betreuungsgebühren und Auslagen liegt die echte Rechnung meist etwas höher.

Sind die Kaufnebenkosten finanzierbar?

Banken finanzieren die Nebenkosten in der Regel nicht mit — sie sollten als Eigenkapital vorhanden sein. Bei 400.000 € Kaufpreis in NRW sind das schnell 45.000 € zusätzlich. Eine 110-%-Finanzierung ist möglich, aber deutlich teurer im Zins.

Begriffe kurz erklärt

Geschäftswert:
Die Bemessungsgrundlage der Notargebühr. Beim Kaufvertrag der Kaufpreis (§ 47 GNotKG), bei der Grundschuld deren Nennbetrag (§ 53 Abs. 1 GNotKG).
Tabelle B:
Die Gebührentabelle des GNotKG für notarielle Tätigkeiten. Sie liefert die 1,0-Gebühr, aus der sich alle Positionen als Vielfache ergeben.
Auflassungsvormerkung:
Eintragung im Grundbuch, die deinen Anspruch auf Eigentumsübertragung zwischen Vertragsschluss und Umschreibung sichert. Kostet eine 0,5-Gebühr.
Auflassung:
Die Einigung von Käufer und Verkäufer über den Eigentumsübergang. Wird zusammen mit dem Kaufvertrag beurkundet.
Grundschuld:
Das Sicherungsrecht der Bank am Grundstück. Ihr Nennbetrag richtet sich nach dem Darlehen, nicht nach dem Kaufpreis.
Vollzugsgebühr:
Zusätzliche Notargebühr für die Abwicklung nach der Beurkundung. In diesem Rechner bewusst nicht enthalten.
Bestellerprinzip:
Regelung zur Verteilung der Maklerprovision. Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision in der Regel hälftig.

Rechtsgrundlagen

Stand: Juli 2026. Notar- und Grundbuchkosten werden exakt nach Tabelle B berechnet, nicht mit Pauschalprozenten. Die ausgewiesene Summe ist eine konservative Untergrenze ohne Vollzugs- und Betreuungsgebühren sowie Auslagen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.