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GWG-Grenzen 2026: Praxis-Ratgeber zu § 6 Abs. 2 / 2a EStG

Stand 2026 sind die GWG-Grenzen weiterhin bei 800 EUR (Sofort) und 250-1.000 EUR (Sammelposten). Die im Wachstumschancengesetz geplante Anhebung wurde gestrichen. Was viele Solo-Selbständige übersehen: das Sammelposten-Wahlrecht muss pro Wirtschaftsjahr einheitlich ausgeübt werden — und je nach Anschaffungs-Mix gewinnt mal die eine, mal die andere Methode. Drei Beispiele zeigen, wann was besser ist.

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Eckpunkte auf einen Blick

Sofortabschreibung GWG≤ 800 € netto (§ 6 Abs. 2 EStG)
Aufzeichnungspflichtab 250 € netto (Anlagenverzeichnis)
Sammelposten/Pool250,01-1000 € (§ 6 Abs. 2a EStG)
Sammelposten-Auflösung5 Jahre × 1/5 = 20 % p.a.
WahlrechtEINHEITLICH pro Wirtschaftsjahr (Sofort vs Sammelposten) — keine Mischung
Reguläre AfA> 1.000 € oder bei Wahl: lineare AfA § 7 Abs. 1 EStG

Praxis-Konstellation 1: Solo-Webentwickler kauft 3 Geräte

Optimum: Sofortabschreibung wählen → alle 3 Geräte (1.230 EUR) im Anschaffungsjahr abgesetzt → bei 35 % Steuersatz ~430 EUR sofort gespart.

Bei Sammelposten wären 1.230 / 5 = 246 EUR/Jahr Pool-Auflösung → 86 EUR Steuer/Jahr × 5 Jahre = 430 EUR. Total identisch, aber 4 Jahre später.

Praxis-Konstellation 2: Werkstatt-Betrieb mit 3 Werkzeugen

Optimum: Hier ist Sammelposten besser! Begründung: Bei Sofortabschreibung müsste man die 750-EUR-Maschine sofort abschreiben, aber die zwei 920/950-Maschinen über lineare AfA (Nutzungsdauer 5-10 Jahre = 95-190 EUR/Jahr × 35 % = 33-67 EUR Ersparnis/Jahr). Bei Sammelposten alle 3 Maschinen (2.620 EUR) im Pool → 524 EUR/Jahr Auflösung × 35 % = 183 EUR/Jahr Steuer-Ersparnis — deutlich mehr als die lineare AfA-Variante.

Praxis-Konstellation 3: Buero-Ausstattung Mix

Optimum: Notebook über 3 Jahre lineare AfA (500 EUR/Jahr), Drucker und Moebel sofort abgesetzt (630 EUR). Sammelposten wäre hier suboptimal — verteilt das Sofort-Geld auf 5 Jahre.

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Quellen

Häufige Fragen

Sofort abschreiben oder Sammelposten — was ist besser?+

Bis 800 € netto kannst du ein Wirtschaftsgut sofort voll als GWG abschreiben (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ bildest du für Güter zwischen 250 und 1.000 € einen Sammelposten und schreibst ihn über fünf Jahre ab (§ 6 Abs. 2a EStG). Die Sofortabschreibung bringt den Steuervorteil früher und ist bei den meisten Solo-Selbstständigen die bessere Wahl. Wichtig: Das Wahlrecht musst du pro Wirtschaftsjahr einheitlich ausüben.

Sind die 800 € netto oder brutto gemeint?+

Bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen gilt die Grenze netto, also 800 € ohne Umsatzsteuer (das entspricht 952 € brutto bei 19 %). Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug rechnen dagegen mit dem Bruttobetrag. Für Arbeitnehmer, die Arbeitsmittel als Werbungskosten absetzen, gilt ebenfalls die 800-€-Netto-Grenze.

Steigt die GWG-Grenze 2026?+

Nein. Die im Entwurf des Wachstumschancengesetzes geplante Anhebung wurde aus dem verkündeten Gesetz gestrichen. Es bleibt 2026 bei 800 € (GWG) und 1.000 € (Obergrenze Sammelposten) — unverändert seit 2018.

Was zählt überhaupt als geringwertiges Wirtschaftsgut?+

Ein GWG muss ein abnutzbares, bewegliches und selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut des Anlagevermögens sein. Ein Laptop, ein Bürostuhl oder ein Werkzeug erfüllen das. Ein Monitor allein dagegen ist nicht selbstständig nutzbar, weil er nur am Rechner funktioniert — er wandert mit dem Rechner in eine gemeinsame Abschreibung. Software gilt grundsätzlich als immateriell, nur sogenannte Trivialprogramme bis 800 € werden wie GWG behandelt.

Stand: 10. Mai 2026. GWG-Grenzen seit 2018 unverändert (800 EUR / 1.000 EUR). Wachstumschancengesetz-Erhöhung wurde aus dem Endgesetz gestrichen. Wahlrechts-Konsistenz pro Wirtschaftsjahr beachten. Keine Steuerberatung.