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Volljährigenunterhalt 2026

Was sich ab 18 ändert — 4. Altersstufe, volles Kindergeld, 990 € für Studierende.

Stand: Juli 2026 · Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2026 · Alle Angaben ohne Gewähr

Mit dem 18. Geburtstag ändert sich der Unterhalt in drei Punkten: Es gilt die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle, das volle Kindergeld (259 €) wird angerechnet, und beide Elternteile haften anteilig in Geld — der Betreuungsunterhalt entfällt.

NettoeinkommenBedarf (ab 18)Zahlbetrag*
bis 2.100 €698 €439 €
2.101–2.500 €733 €474 €
2.501–2.900 €768 €509 €
2.901–3.300 €803 €544 €
3.301–3.700 €838 €579 €
3.701–4.100 €894 €635 €
4.101–4.500 €950 €691 €
4.501–4.900 €1.006 €747 €
4.901–5.300 €1.061 €802 €
5.301–5.700 €1.117 €858 €
5.701–6.400 €1.173 €914 €
6.401–7.200 €1.229 €970 €
7.201–8.200 €1.285 €1.026 €
8.201–9.700 €1.341 €1.082 €
9.701–11.200 €1.396 €1.137 €

*Bedarf der 4. Altersstufe minus volles Kindergeld (259 €). Für zu Hause wohnende Volljährige. Gültig ab 01.01.2026.

Privilegiert oder nicht?

Privilegierte Volljährige — bis 21 Jahre, im Haushalt eines Elternteils, in allgemeiner Schulausbildung — stehen minderjährigen Kindern im Rang gleich (§ 1603 Abs. 2 BGB). Für sie gilt der niedrige Selbstbehalt von 1.450 €. Alle anderen volljährigen Kinder sind nicht privilegiert: Beide Eltern haften anteilig nach ihrem Einkommen, und der Selbstbehalt beträgt mindestens 1.750 € (§ 1603 Abs. 1 BGB).

Ein Studierendes Kind mit eigener Wohnung hat einen pauschalen Bedarf von 990 € im Monat (darin bis 440 € Warmmiete), unabhängig vom Elterneinkommen. Auch hier wird das volle Kindergeld abgezogen und der Bedarf zwischen beiden Eltern quotal aufgeteilt.

Rechtsgrundlagen

  • 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle: Bedarf für Volljährige (698 € bis 1.396 €).
  • § 1612b BGB: volles Kindergeld (259 €) wird angerechnet.
  • § 1603 Abs. 2 BGB: privilegierte Volljährige (bis 21, Schulausbildung, im Elternhaushalt).
  • Studierende auswärts: Bedarf 990 € (Anm. der Düsseldorfer Tabelle).

Primärquelle: Düsseldorfer Tabelle 2026, § 1603 BGB.

Häufige Fragen

Wie viel Unterhalt bekommt ein volljähriges Kind 2026?+

Es gilt die 4. Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle (698 € bis 1.396 € je nach Elterneinkommen). Davon wird das volle Kindergeld (259 €) abgezogen. Ein auswärts studierendes Kind hat einen Pauschalbedarf von 990 €.

Wird bei Volljährigen das volle Kindergeld angerechnet?+

Ja. Anders als bei Minderjährigen (halbes Kindergeld) wird bei volljährigen Kindern das volle Kindergeld von 259 € auf den Bedarf angerechnet (§ 1612b BGB).

Was heißt privilegiertes volljähriges Kind?+

Ein volljähriges Kind bis 21 Jahre, das im Haushalt eines Elternteils lebt und sich in allgemeiner Schulausbildung befindet. Es steht minderjährigen Kindern im Rang gleich, der Selbstbehalt beträgt 1.450 €.

Müssen beide Eltern für ein volljähriges Kind zahlen?+

Ja. Ab Volljährigkeit haften beide Elternteile anteilig nach ihrem Einkommen in Geld — der betreuende Elternteil leistet keinen Naturalunterhalt mehr.

Kindesunterhalt-Cluster

Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechtsberatung. Quelle: Düsseldorfer Tabelle 2026 (OLG Düsseldorf, Stand 01.01.2026), §§ 1601 ff. BGB.