Mütterrente III berechnen
Ab 2027 zählt jedes vor 1992 geborene Kind mit vollen 3 Entgeltpunkten. Wie viel mehr Rente bringt dir das? Nach § 249 SGB VI mit dem aktuellen Rentenwert.
Berechnungsgrundlage: § 249 SGB VI (KEZ-Anhebung ab 01.01.2027), § 307d SGB VI, Rentenwert 42,52 € (ab 01.07.2026) | Stand: Juni 2026
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Mütterrente III: Was sich 2027 ändert
Für vor 1992 geborene Kinder wird die Kindererziehungszeit von 30 auf 36 Monate angehoben — das sind 3,0 statt 2,5 Entgeltpunkte pro Kind. Damit sind sie mit den ab 1992 geborenen Kindern gleichgestellt. Pro Kind kommt ein halber Entgeltpunkt dazu, beim Rentenwert von 42,52 € also rund 21,26 € mehr Rente im Monat.
Die Anhebung gilt rechtlich ab dem 01.01.2027, ausgezahlt wird sie aber erst ab 2028 — dann rückwirkend. Für alle, die vor 2028 schon in Rente sind, läuft das automatisch ohne Antrag (§ 307d SGB VI). Die Erziehungszeit lässt sich zwischen den Eltern aufteilen, sodass auch Väter profitieren können.
Quellen & Rechtsgrundlagen
- § 249 SGB VI — Kindererziehungszeit vor-1992-Kinder (30 → 36 Monate)
- § 56 SGB VI — Kindererziehungszeit (3 Jahre, ab-1992-Kinder)
- Deutsche Rentenversicherung — Mütterrente III: Inkrafttreten 2027, Auszahlung ab 2028
Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten (BT-Drs. 21/1929, Bundesrat 19.12.2025). Bis 31.12.2026 gelten noch 2,5 Entgeltpunkte. Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Juni 2026.
Häufige Fragen
Wie viel mehr Rente bringt die Mütterrente III?
Für jedes vor 1992 geborene Kind gibt es einen halben Entgeltpunkt mehr (von 2,5 auf 3,0 EP). Beim Rentenwert von 42,52 € (ab 01.07.2026) sind das rund 21,26 € mehr Brutto-Rente pro Monat und Kind. Bei zwei Kindern also etwa 42,52 € monatlich.
Ab wann gilt die Mütterrente III?
Die höhere Kindererziehungszeit gilt rechtlich ab dem 01.01.2027. Ausgezahlt wird die Mütterrente III aber erst ab 2028 — dann rückwirkend zum 01.01.2027, weil die Deutsche Rentenversicherung Zeit für die technische Umsetzung braucht.
Muss ich die Mütterrente III beantragen?
Nein. Für alle, die vor 2028 bereits eine Rente beziehen, erfolgt die Berechnung und Auszahlung weitestgehend automatisch ohne Antrag (§ 307d SGB VI). Die Kindererziehungszeit kann zwischen den Eltern aufgeteilt werden — auch Väter können die Mütterrente erhalten.
Gilt die Mütterrente III auch für nach 1992 geborene Kinder?
Nein. Für ab 1992 geborene Kinder gelten schon heute volle 36 Monate Kindererziehungszeit (3,0 Entgeltpunkte, § 56 SGB VI). Die Mütterrente III gleicht nur die vor 1992 geborenen Kinder an, die bisher 2,5 Entgeltpunkte hatten.