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Rentenabschlag-Tabelle

Jeder Monat früher kostet 0,3 % Rente — dauerhaft.

Wie der Abschlag entsteht

Gehst du vor deiner Regelaltersgrenze in Rente, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003 (= 0,3 %) je Monat des vorzeitigen Beginns (§ 77 SGB VI). Der Abschlag bleibt lebenslang — er wird mit Erreichen der Regelaltersgrenze nicht zurückgenommen.

Abschlag nach Monaten

Monate früherAbschlagBeispiel: aus 1.500 € werden
12 (1 Jahr)3,6 %1.446,00 €
24 (2 Jahre)7,2 %1.392,00 €
36 (3 Jahre)10,8 %1.338,00 €
48 (4 Jahre)14,4 %1.284,00 €

Wichtige Grenzen

  • Altersrente: bis zu 14,4 % Abschlag (48 Monate früher).
  • Erwerbsminderungsrente: Abschlag auf max. 10,8 % gedeckelt (§ 77 SGB VI). Mehr dazu im EM-Renten-Rechner.
  • Besonders langjährig Versicherte (45 Jahre): abschlagsfreie Altersrente möglich.

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