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Rentenpunkte berechnen

Wie viele Entgeltpunkte sammelst du pro Jahr — und was ist ein Punkt wert?

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Was ein Rentenpunkt wert ist

Ein Rentenpunkt (offiziell Entgeltpunkt) ist der zentrale Baustein deiner Rente. Sein Wert — der aktuelle Rentenwert — beträgt 40,79 € bis 30.6.2026 und 42,52 € ab 1.7.2026 (Rentenwertbestimmungsverordnung 2026). Jeder Punkt bringt dir also rund 42,52 € monatliche Rente.

So entstehen Entgeltpunkte

Pro Jahr bekommst du Entgeltpunkte im Verhältnis deines Bruttoverdienstes zum Durchschnittsentgelt aller Versicherten (2026 vorläufig 51.944 €):

Entgeltpunkte = Bruttojahresentgelt ÷ Durchschnittsentgelt

Wer genau das Durchschnittsentgelt verdient, bekommt exakt 1,0 Punkt. Nach oben ist bei der Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €/Jahr) Schluss — maximal rund 1,95 Punkte pro Jahr.

Punkte je Bruttogehalt (2026)

Brutto/MonatPunkte/JahrMonatsrente je Jahr (42,52 €)
2.000 €0,4619,64 €
3.500 €0,8134,38 €
4.329 € (Durchschnitt)1,0042,52 €
8.450 € (BBG)1,9583,00 €

Werte gerundet. Ein Punkt = 42,52 € monatliche Rente (Wert ab 1.7.2026).

So viele Punkte kommen im Leben zusammen

Die Rentenversicherung rechnet gern mit dem Eckrentner: jemand, der 45 Jahre lang genau den Durchschnitt verdient. Der sammelt 45 Entgeltpunkte und bekommt damit die Standardrente — ab Juli 2026 rund 1.913 € brutto im Monat (45 × 42,52 €). Das ist aber eine Modellgröße, kein Normalfall. Wer studiert, länger Teilzeit arbeitet, Phasen der Arbeitslosigkeit hat oder unter dem Durchschnitt verdient, landet meist deutlich tiefer. Genau deshalb liegt die durchschnittlich gezahlte Altersrente klar unter dieser 45-Punkte-Marke.

Punkte ohne eigenen Verdienst

Entgeltpunkte gibt es nicht nur fürs Gehalt. Auch beitragsfreie oder beitragsgeminderte Zeiten zählen mit:

  • Kindererziehung: für ab 1992 geborene Kinder bis zu drei Jahre, bewertet mit dem Durchschnittsentgelt — also rund drei Punkte je Kind.
  • Pflege von Angehörigen: die Pflegekasse zahlt Rentenbeiträge, abhängig von Pflegegrad und Stundenumfang.
  • Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug: während ALG I fließen Beiträge, allerdings auf Basis eines reduzierten Entgelts.
  • Minijob: seit 2022 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig — ein 556-€-Job bringt etwa 0,13 Punkte im Jahr, sofern du dich nicht befreien lässt.

Warum dein Punktewert schwankt

Deine Rente besteht aus zwei Teilen, die du nicht verwechseln solltest. Die Anzahl der Punkte hängt allein von deinem Verdienst ab und steht nach jedem Jahr fest. Der Euro-Wert je Punkt dagegen wird jedes Jahr zum 1. Juli politisch angepasst — 2026 steigt er um 4,24 Prozent von 40,79 auf 42,52 €. Nach unten ist dieser Wert abgesichert: Die Rentengarantie (§ 68a SGB VI) verhindert, dass der aktuelle Rentenwert sinkt. Deine gesammelten Punkte können also an Kaufkraft, aber nie an Euro-Betrag verlieren.

Wie viel Brutto ein ganzer Punkt kostet

Die Frage lässt sich exakt beantworten, denn sie steht so im Gesetz. Nach § 70 Abs. 1 SGB VI entsteht ein Entgeltpunkt, indem die Beitragsbemessungsgrundlage durch das Durchschnittsentgelt der Anlage 1 desselben Kalenderjahres geteilt wird. Ein voller Punkt kostet also genau ein Jahresbrutto in Höhe des Durchschnittsentgelts: 51.944 € im Jahr 2026, umgerechnet rund 4.329 € im Monat.

Nach oben deckelt die Beitragsbemessungsgrenze: Beiträge werden nur bis 101.400 € Jahresbrutto erhoben (§ 159 SGB VI). Mehr als rund 1,95 Punkte kann in einem Jahr deshalb niemand sammeln. Wer deutlich über der Grenze verdient, baut seine gesetzliche Rente ab dort nicht weiter aus.

Ein häufiger Denkfehler: Weil das Durchschnittsentgelt jedes Jahr steigt, wird ein Punkt jedes Jahr teurer. Ein gleichbleibendes Bruttogehalt bringt Jahr für Jahr etwas weniger Punkte, obwohl sich auf dem Gehaltszettel nichts ändert. Und für die letzten beiden Jahre vor Rentenbeginn steht das endgültige Durchschnittsentgelt noch gar nicht fest. § 70 Abs. 1 Satz 2 SGB VI lässt dort den vorläufig bestimmten Wert gelten. Spätere kleine Korrekturen im Bescheid sind also normal.

Was ein Punkt netto übrig lässt

42,52 € je Punkt ist ein Bruttowert. Auf die gesetzliche Rente fallen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an, und zwar nach unterschiedlichen Regeln: Die auf die Rente entfallenden Krankenversicherungsbeiträge tragen Rentner und Rentenversicherungsträger nach § 249a SGB V je zur Hälfte, den Pflegeversicherungsbeitrag trägt der Rentner allein. Beiträge aus ausländischen Renten tragen Rentner nach Satz 3 sogar in voller Höhe selbst.

Unterm Strich bleiben von einem Punkt typischerweise um die 85 % als Netto-Rente übrig, bevor überhaupt Steuern betrachtet werden. Aus 42,52 € brutto je Punkt werden damit grob 36 €. Bei 45 Punkten summiert sich der Unterschied zur Bruttorechnung auf mehrere Hundert Euro im Monat.

Die Steuer kommt separat obendrauf und hängt am Jahr des Rentenbeginns, nicht an der Höhe der Rente. Zwei Menschen mit identischer Punktzahl können deshalb unterschiedlich viel netto haben, wenn sie in verschiedenen Jahren in Rente gegangen sind.

Punkte für Kindererziehung: die genauen Zahlen

Kindererziehungszeiten bringen nach § 70 Abs. 2 SGB VI 0,0833 Entgeltpunkte je Kalendermonat. Das ist fast genau ein Punkt pro Jahr, so als hättest du in dieser Zeit durchschnittlich verdient.

Entscheidend ist die Kombination mit eigener Arbeit: Wer während der Erziehungszeit weiterarbeitet, bekommt nicht beides addiert. Die Punkte aus der Beschäftigung werden um 0,0833 erhöht, aber höchstens bis zum Höchstwert der Anlage 2b (Abs. 2 Satz 2). Oberhalb dieser Grenze bringt die Erziehungszeit rechnerisch nichts mehr.

Weniger bekannt ist Abs. 3a. Wer mindestens 25 Jahre rentenrechtliche Zeiten hat, bekommt für Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung oder für die nicht erwerbsmäßige Pflege eines Kindes bis 18 zusätzliche Punkte: je Monat die Hälfte der ohnehin erworbenen Punkte, höchstens 0,0278. Treffen Zeiten für mehrere Kinder zusammen, wird auf 0,0278 aufgefüllt. Die Summe bleibt in jedem Fall bei 0,0833 Punkten je Monat gedeckelt.

Warum ein Punkt kein Sparguthaben ist

Ein Rentenpunkt ist kein fester Betrag auf einem Konto, sondern ein Anteil. Was er wert ist, entscheidet sich erst bei der Auszahlung über den aktuellen Rentenwert, und der wird jedes Jahr zum 1. Juli neu bestimmt.

Wie weit das trägt, zeigt der Ankerwert im Gesetz selbst: § 68 Abs. 1 Satz 2 SGB VI hält fest, dass der aktuelle Rentenwert am 30. Juni 2005 bei 26,13 € lag. Heute sind es 42,52 €, nominal also gut 60 % mehr für dieselben Punkte. Was davon real übrig bleibt, hängt an der Inflation im selben Zeitraum.

Nach unten ist der Wert durch die Schutzklausel des § 68a SGB VI abgesichert: Fällt die Formel des § 68 einmal negativ aus, bleibt der bisherige Rentenwert stehen. Die unterbliebene Minderung verschwindet aber nicht, sondern wird als Ausgleichsbedarf gemerkt und mit späteren Erhöhungen verrechnet, die dann nur zur Hälfte ankommen (Abs. 3). Für 2026 steht dieser Wert laut Rentenwertbestimmungsverordnung bei 1,0000. Es ist also nichts nachzuholen, die Anpassung kam ungekürzt an.

Punkte gezielt nachkaufen

Punkte entstehen nicht nur durch Arbeit. Wer vorhat, die Rente vorzeitig in Anspruch zu nehmen, kann den daraus folgenden Abschlag nach § 187a SGB VI durch Beitragszahlungen ausgleichen, bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze und in Teilbeträgen.

Der Weg dorthin ist formal: Zuerst brauchst du die besondere Rentenauskunft nach § 109 Abs. 5 Satz 4 SGB VI, und ein berechtigtes Interesse daran besteht erst nach Vollendung des 50. Lebensjahres (§ 187a Abs. 1a). In dieser Auskunft musst du erklären, dass du die vorgezogene Rente tatsächlich in Anspruch nehmen willst.

Zwei Punkte sollte man vorher kennen: Nimmst du die Rente am Ende doch nicht vorzeitig in Anspruch, ist ab diesem Zeitpunkt keine weitere Ausgleichszahlung mehr zulässig (Abs. 1 Satz 3). Und bereits gezahlte Beiträge werden nach Abs. 3 Satz 3 nicht erstattet. Sie bleiben aber als Entgeltpunkte erhalten und erhöhen dann die spätere Rente.

Häufige Fragen

Wie viele Rentenpunkte habe ich schon?+

Deinen Stand findest du in der jährlichen Renteninformation (ab 27 Jahren und 5 Beitragsjahren) oder online im Versichertenkonto. Die dort genannten Entgeltpunkte mal 42,52 € ergeben deine bis heute erreichte Monatsrente.

Wie viele Punkte braucht man für eine Durchschnittsrente?+

Die Standardrente unterstellt 45 Jahre mit Durchschnittsverdienst, also 45 Punkte — ab Juli 2026 rund 1.913 € brutto. Die real gezahlte Durchschnittsrente liegt darunter, weil kaum jemand 45 volle Punkte erreicht.

Kann der Wert eines Rentenpunkts sinken?+

Nein. Die Rentengarantie nach § 68a SGB VI schließt aus, dass der aktuelle Rentenwert fällt. Er kann steigen oder gleich bleiben, aber nicht sinken.

Bekomme ich für Kindererziehung Punkte?+

Ja. Für jedes ab 1992 geborene Kind zählen bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit, bewertet mit dem Durchschnittsentgelt — also etwa drei Punkte je Kind, ganz ohne eigenen Verdienst.

Zählt ein Minijob für Rentenpunkte?+

Ja, solange du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Ein 556-€-Minijob bringt rund 0,13 Punkte pro Jahr. Mit Befreiung sammelst du keine Punkte und sparst nur den kleinen Eigenbeitrag.

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