Pfändungsfreigrenze 01.07.2026: 1.587,40 EUR Grundfreibetrag
TL;DR
- Neue Pfändungstabelle gültig 01.07.2026 bis 30.06.2027, Rechtsgrundlage § 850c ZPO + Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung (BGBl. I 2026 Nr. 80)
- Grundfreibetrag steigt von 1.555,00 EUR auf 1.587,40 EUR pro Monat (+32,40 EUR, +2,0836 %)
- Erhöhung für 1. Unterhaltsperson: 597,42 EUR (+12,19 EUR), für jede weitere bis zur 5.: 332,83 EUR (+6,79 EUR)
- Obergrenze 4.866,30 EUR — Einkommen darüber ist voll pfändbar
- Anpassungsfaktor 1,020836 — gekoppelt an den steuerlichen Grundfreibetrag nach § 32a EStG
Stand des Artikels: 14. Mai 2026, Bekanntmachung ausgefertigt 19. März 2026.
Was sich konkret ändert
Die Pfändungsfreigrenzen werden alle zwei Jahre per Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz angepasst. Seit der Reform 2021 erfolgt die Anpassung jährlich, gekoppelt an die Veränderung des steuerlichen Grundfreibetrags (§ 850c Abs. 4 ZPO i.V.m. § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Für den Anpassungszeitraum zum 1. Juli 2026 ergibt sich der Faktor 1,020836 — also +2,0836 % auf alle vier Tabellenwerte.
| Wert | bis 30.06.2026 | ab 01.07.2026 | Änderung |
|---|---|---|---|
| Grundfreibetrag (monatlich) | 1.555,00 EUR | 1.587,40 EUR | +32,40 EUR |
| Erhöhung 1. Unterhaltsperson | 585,23 EUR | 597,42 EUR | +12,19 EUR |
| Erhöhung je weitere (2.-5.) | 326,04 EUR | 332,83 EUR | +6,79 EUR |
| Obergrenze (voll pfändbar darüber) | 4.767,00 EUR | 4.866,30 EUR | +99,30 EUR |
Wer also als Single ohne Unterhaltspflichten 1.600 EUR netto verdient, hat bis Ende Juni 45 EUR im Monat Pfändungsmasse — ab Juli sind's nur noch 8,68 EUR. Bei 2.000 EUR netto und einem Kind sinkt die monatliche Pfändungsmasse von rund 22 EUR auf 9 EUR. Klein, aber real.
Wer von der Änderung betroffen ist
Drei Gruppen müssen die neue Tabelle ab Juli kennen:
- Schuldner mit Lohnpfändung — der unpfändbare Anteil steigt automatisch, ohne Antrag. Der Arbeitgeber muss umstellen, nicht der Schuldner.
- Arbeitgeber und Lohnbuchhalter — Aktualisierung der Pfaendungs-Logik in der Lohnabrechnung zum Juli-Lohnlauf. Wer per Hand rechnet, braucht die neue Tabelle. Wer Software einsetzt: prüfen, ob das Update eingespielt ist.
- Gerichtsvollzieher und Schuldnerberater — Vollstreckungsbescheide, die nach dem 30.06.2026 vollzogen werden, gelten nach der neuen Tabelle, auch wenn der Titel älter ist.
So funktioniert die Berechnung (§ 850c ZPO)
Die Pfändungsformel hat vier Schritte:
- Abrundung des Nettoeinkommens auf volle 10 EUR (§ 850c Abs. 5 ZPO)
- Freibetrag abziehen: Grundfreibetrag + Erhöhung für Unterhaltsberechtigte
- Pfändbarer Anteil des Mehrbetrags nach Zehntel-Staffel
- Einkommen über der Obergrenze ist voll pfändbar (§ 850c Abs. 3 Satz 2)
Die Zehntel-Staffel laeuft so:
| Unterhaltsberechtigte | Pfändbarer Anteil des Mehrbetrags |
|---|---|
| 0 | 7/10 |
| 1 | 5/10 |
| 2 | 4/10 |
| 3 | 3/10 |
| 4 | 2/10 |
| 5 und mehr | 1/10 |
Drei Rechenbeispiele zum Juli-Stichtag
Beispiel 1: Single ohne Unterhaltspflichten, 2.500 EUR netto
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Netto (abgerundet auf 10 EUR) | 2.500,00 EUR |
| Freibetrag | 1.587,40 EUR |
| Mehrbetrag | 912,60 EUR |
| Pfändbar (7/10) | 638,82 EUR |
| Unpfändbar | 1.861,18 EUR |
Bis Juni wären 661,50 EUR pfändbar gewesen — Differenz 22,68 EUR monatlich, 272 EUR im Jahr.
Beispiel 2: Verheiratet, 2 Kinder, 3.200 EUR netto
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Netto (abgerundet) | 3.200,00 EUR |
| Freibetrag (1.587,40 + 597,42 + 332,83 + 332,83) | 2.850,48 EUR |
| Mehrbetrag | 349,52 EUR |
| Pfändbar (3/10, weil 3 Unterhaltsberechtigte) | 104,86 EUR |
| Unpfändbar | 3.095,14 EUR |
Bis Juni wären 114,90 EUR pfändbar gewesen — Differenz 10,04 EUR monatlich.
Beispiel 3: Hohes Einkommen, Single, 6.000 EUR netto
Bei 6.000 EUR netto liegt das Einkommen über der Obergrenze von 4.866,30 EUR. Der Teil über der Obergrenze ist voll pfändbar.
| Schritt | Wert |
|---|---|
| Netto | 6.000,00 EUR |
| Obergrenze | 4.866,30 EUR |
| Voller Pfaendungsanteil über Obergrenze | 1.133,70 EUR |
| Pfändbar im Tabellenbereich (4.860 – 1.587,40 = 3.272,60, davon 7/10) | 2.290,82 EUR |
| Pfändbar gesamt | 3.424,52 EUR |
| Unpfändbar | 2.575,48 EUR |
Höhere Einkommen profitieren absolut stärker — die Obergrenze steigt von 4.767,00 auf 4.866,30 EUR, das sind 99,30 EUR mehr unpfändbares Einkommen genau in dem Bereich, wo es zählt.
Was Schuldner prüfen sollten
- Lohnabrechnung Juli prüfen. Steht da noch der alte Pfaendungsbetrag? Beim Arbeitgeber reklamieren — die Umstellung ist automatisch, nicht antragsabhaengig.
- Bei Konto-Pfändung: P-Konto-Schutzbetrag ändert sich mit. Der P-Konto-Grundfreibetrag ist an die Pfändungstabelle gekoppelt (§ 899 Abs. 1 ZPO). Banken stellen automatisch um. Falls nicht: Bescheinigung der Schuldnerberatung mit neuem Freibetrag bei der Bank vorlegen.
- Bestehende Vollstreckungstitel laufen weiter — der Glaeubiger muss nichts neu beantragen, die neue Tabelle gilt automatisch.
Was die Lohnbuchhaltung tun muss
- Juli-Abrechnung mit neuer Tabelle. Wer mit DATEV, Sage, addison oder vergleichbarem rechnet: Update prüfen. Stand 14. Mai 2026 haben die großen Anbieter die neue Bekanntmachung noch nicht in alle Stammdaten eingespielt — bis Ende Juni sollte das durch sein.
- Pfändbare Forderungen prioritaer einordnen. Bei mehreren Pfändungen entscheidet die Reihenfolge der Zustellung. Das ändert sich nicht durch die neue Tabelle — aber der absolute Betrag, der zur Verteilung steht, sinkt.
- Pauschalbeträge vs. Tabellenbetraege. § 850c ZPO sieht die Tabellenanwendung vor. Pauschalbeträge (z.B. für Bagatell-Pfändungen unter 10 EUR Monatsbetrag) werden in der Praxis verwendet, sind aber keine offizielle Vorschrift. Im Zweifel Tabelle anwenden.
API-Endpoint mit Stichtag-Auswahl
Wer die Berechnung programmatisch braucht: POST /v1/pfändung der Steuerrechner-API liefert die exakte ZPO-Berechnung inklusive Stichtag-Logik. Wer einen Datumswert vor 01.07.2026 angibt, bekommt die alte Tabelle, ab dem Stichtag automatisch die neue. Drei Bekanntmachungen sind im Datenbestand: 01.07.2024, 01.07.2025, 01.07.2026.
POST /v1/pfaendung
{
"nettoeinkommen": 2500.00,
"unterhaltspflichten": 0,
"stichtag": "2026-08-01"
}
Response enthält unter anderem pfaendbarer_betrag, unpfaendbarer_betrag, freibetrag_gesamt, gueltig_ab, gueltig_bis plus eine Staleness-Warnung, falls die verwendete Tabelle abgelaufen ist (nützlich für Long-running-Jobs).
FAQ
Wann genau gilt die neue Tabelle? Ab 1. Juli 2026, 0:00 Uhr. Löhne, die für Zeiträume ab dem 1. Juli 2026 ausgezahlt werden, fallen unter die neue Tabelle. Bei rueckwirkenden Zahlungen entscheidet der Zeitraum, für den der Lohn gezahlt wird, nicht der Auszahlungstag.
Brauche ich als Schuldner einen Antrag oder eine Änderung der Lohnpfändung? Nein. Die Anpassung ist automatisch (§ 850c Abs. 4 ZPO). Arbeitgeber und Gerichtsvollzieher müssen die neuen Werte anwenden, ohne dass du etwas tun musst. Bei abweichender Lohnabrechnung im Juli: schriftlich beim Arbeitgeber reklamieren.
Ändert sich der P-Konto-Freibetrag mit? Ja. Der P-Konto-Grundfreibetrag ist nach § 899 Abs. 1 ZPO an den Pfaendungsfreibetrag gekoppelt und steigt zum 1. Juli 2026 mit. Die Bank muss automatisch umstellen.
Woher kommt der Anpassungsfaktor 1,020836? Der Faktor entspricht der Veränderung des steuerlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG zwischen den Vergleichszeiträumen (§ 850c Abs. 4 ZPO). Die BMJ-Bekanntmachung schreibt den Wert nicht selbst fest, sondern leitet ihn aus der EStG-Änderung ab.
Wie hoch ist der pfändbare Anteil eines Einkommens von 2.000 EUR netto bei einem Kind? Freibetrag: 1.587,40 + 597,42 = 2.184,82 EUR. Da der Freibetrag über dem Netto liegt, ist nichts pfändbar. Erst ab 2.184,82 EUR Netto greift die Pfändung — und auch dann nur 5/10 (1 Unterhaltsperson) des Mehrbetrags. Prüfe deinen Fall mit der API oder dem Brutto-Netto-Rechner plus eigener Pfändungsformel.
Was passiert mit Einkommen über 4.866,30 EUR? Der Teil über der Obergrenze ist nach § 850c Abs. 3 Satz 2 ZPO voll pfändbar, ohne Zehntel-Staffel. Der Teil unter der Obergrenze laeuft normal nach Tabelle.
Gibt es Unterschiede zwischen Bundesländern? Nein. Die Pfändungsfreigrenzen sind bundeseinheitlich (§ 850c ZPO ist Bundesrecht). Anders als bei Grunderwerbsteuer oder Kirchensteuer gibt's keine Laender-Sondersaetze.
Quellen
- Bundesgesetzblatt I 2026 Nr. 80 — Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026 (ausgefertigt 19. März 2026)
- § 850c ZPO — Pfaendungsgrenzen für Arbeitseinkommen
- § 850c Abs. 4 ZPO — Kopplung an Grundfreibetrag § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG
- § 899 Abs. 1 ZPO — P-Konto-Schutzbetrag
- BMJ-Bekanntmachung verifiziert über Infodienst Schuldnerberatung und BMJ-Broschuere
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POST /v1/pfändungmit Stichtag-Logik