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Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz 2026

Stand: 16. Juli 2026 · GrEStG · Alle Angaben ohne Gewähr

Grunderwerbsteuersatz Rheinland-Pfalz

5,0 %

Unverändert seit 1. März 2012

In Rheinland-Pfalz zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer. Bemerkenswert daran ist weniger die Höhe als die Ruhe: Das Land hat den Satz seit dem 1. März 2012 kein einziges Mal angefasst. In einem Feld, in dem fast alle Länder mehrfach erhöht haben, ist das die Ausnahme.

Was du bei welchem Kaufpreis zahlst

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz nach Kaufpreis
KaufpreisGrunderwerbsteuerNotar & GrundbuchNebenkosten ohne Makler
200.000,00 €10.000,00 €4.000,00 €14.000,00 €
300.000,00 €15.000,00 €6.000,00 €21.000,00 €
400.000,00 €20.000,00 €8.000,00 €28.000,00 €
500.000,00 €25.000,00 €10.000,00 €35.000,00 €

Notar (~1,5 %) und Grundbuch (~0,5 %) sind übliche Richtwerte, keine gesetzlichen Fixbeträge. Eine Maklerprovision (häufig 3,57 % inkl. Umsatzsteuer) fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist — sie gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Deinen Fall rechnest du im Grunderwerbsteuerrechner durch.

Ein Gesetz, das seit 2012 unberührt ist

Das Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer vom 31. Januar 2012 ist denkbar knapp: § 1 setzt den Satz auf 5 v. H. fest, § 2 lässt das Gesetz zum 1. März 2012 in Kraft treten. Danach ist nichts mehr passiert — das Landesrecht führt für diese Vorschrift bis heute keine Änderungshistorie.

Die Zeit davor lässt sich ebenfalls sauber beantworten, ohne Archivsuche: Vor dem 1. März 2012 hatte Rheinland-Pfalz gar keine eigene Regelung. Also galt zwingend der bundesrechtliche Satz aus § 11 Abs. 1 GrEStG — 3,5 %. Wer einen Kauf aus dieser Zeit prüft, rechnet mit diesem Wert. Die Formulierung „v. H.“ im Gesetz ist übrigens nur alte Behördensprache für „vom Hundert“, also Prozent, und ändert nichts an der Rechnung.

Rechtsstand

Rechtsgrundlage
Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrEStSatzG RP) vom 31. Januar 2012
Wortlaut § 1 Abs. 1
„Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Rheinland-Pfalz belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 v. H.“
Fundstelle
GVBl. 2012, 41
Aktueller Satz gilt ab
1. März 2012

Frühere Sätze

ZeitraumSteuersatzBeleg
bis 29. Februar 20123,5 %§ 11 GrEStG
seit 1. März 20125,0 %§ 1 Abs. 1, GVBl. 2012, 41

Aufgeführt sind nur Sätze, die sich am Gesetzestext selbst belegen lassen — entweder aus einer archivierten Fassung des Landesgesetzes oder, für die Zeit vor dem ersten Landesgesetz, aus § 11 Abs. 1 GrEStG.

Die Landesgrenze ist hier bares Geld wert

Rheinland-Pfalz grenzt an zwei deutlich teurere Länder. Hessen verlangt 6,0 %, das Saarland 6,5 %. Weil im Rhein-Main-Gebiet und rund um Saarbrücken viele Suchradien über die Landesgrenze hinausgehen, ist der Unterschied hier praktisch relevant — anders als in Ländern mit gleichteuren Nachbarn.

Bei 400.000 € Kaufpreis zahlst du in Rheinland-Pfalz 20.000,00 €. Auf der hessischen Seite wären es 24.000,00 €, im Saarland 26.000,00 €. Wer also in Mainz arbeitet und auf der rheinland-pfälzischen statt der hessischen Rheinseite kauft, spart 4.000,00 € allein an Grunderwerbsteuer. Maßgeblich ist immer die Lage des Grundstücks, nicht dein Wohn- oder Arbeitsort.

Steuerfrei nur nach Bundesrecht

Einen rheinland-pfälzischen Freibetrag für Erstkäufer gibt es nicht — das Gesetz besteht ja nur aus Satz und Inkrafttreten. Steuerfrei sind allein die bundesweiten Fälle des § 3 GrEStG: Erwerbe bis 2.500 € (Nr. 1), der Kauf vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (Nr. 4), der Erwerb von Verwandten in gerader Linie wie den Eltern (Nr. 6) sowie Erbschaften und Schenkungen (Nr. 2). Wird der Kauf rückabgewickelt, kann die Steuer nach § 16 GrEStG auf Antrag entfallen — sofern das innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer geschieht.

Wie die Grunderwerbsteuer rechtlich funktioniert — Fälligkeit, Unbedenklichkeits­bescheinigung nach § 22 GrEStG, die Bauträger-Falle des einheitlichen Erwerbsgegenstands und wie du über getrennt ausgewiesenes Inventar die Bemessungsgrundlage senkst — steht ausführlich im bundesweiten Grunderwerbsteuer-Ratgeber.

Alle Bundesländer im Vergleich

Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Häufige Fragen

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Rheinland-Pfalz bei 300.000 Euro?

Bei einem Steuersatz von 5,0 % sind das 15.000 Euro. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, bei einem Kauf also der Kaufpreis (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). In Bayern — dem einzigen Land ohne eigenes Steuersatz-Gesetz — wären es bei gleichem Kaufpreis 10.500 Euro.

Welches Gesetz regelt den Grunderwerbsteuersatz in Rheinland-Pfalz?

Landesgesetz über die Bestimmung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer (GrEStSatzG RP) vom 31. Januar 2012. Der Wortlaut von § 1 Abs. 1 lautet: „Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Rheinland-Pfalz belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 v. H.“ Fundstelle: GVBl. 2012, 41.

Gibt es in Rheinland-Pfalz einen Freibetrag für Erstkäufer?

Nein. Das Landesgesetz setzt ausschließlich den Steuersatz fest und enthält keine Ermäßigung für Erstkäufer oder selbstgenutztes Wohneigentum. Steuerfrei sind nur die bundesrechtlichen Fälle des § 3 GrEStG — etwa Käufe unter Ehegatten (§ 3 Nr. 4) oder von Verwandten in gerader Linie (§ 3 Nr. 6) sowie Erwerbe bis 2.500 Euro (§ 3 Nr. 1).

Hat Rheinland-Pfalz den Satz seit 2012 verändert?

Nein. Das Landesgesetz vom 31. Januar 2012 gilt seit dem 1. März 2012 unverändert — es ist damit eines der stabilsten Grunderwerbsteuer-Gesetze Deutschlands. Vor dem 1. März 2012 hatte Rheinland-Pfalz keine eigene Regelung; es galt der bundesrechtliche Satz von 3,5 vom Hundert aus § 11 Abs. 1 GrEStG.

Berechne Grunderwerbsteuer und alle Nebenkosten für Rheinland-Pfalz.

Zum Grunderwerbsteuerrechner →

Quellen

Alle Angaben am amtlichen Gesetzestext geprüft. Stand: 16. Juli 2026.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung.