Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorpommern 2026
Stand: Juni 2026 · GrEStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Grunderwerbsteuersatz Mecklenburg-Vorpommern
6,0 %
Seit 1. Juli 2019 — vorher 5,0 %
Beispielrechnung
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Gesamt-Nebenkosten* |
|---|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € | ~23.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € | ~35.000 € |
| 400.000 € | 24.000 € | ~46.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € | ~58.000 € |
* Gesamt-Nebenkosten inkl. Notar (~1,5 %), Grundbuch (~0,5 %) und Makler (~3,57 %). Ohne Makler ca. 8,0 %.
Vergleich: Mecklenburg-Vorpommern vs. Bayern (3,5 %)
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlst du in Mecklenburg-Vorpommern 24.000 € Grunderwerbsteuer. In Bayern (3,5 %) wären es nur 14.000 € — du zahlst also 10.000 € mehr.
Besonderheiten in Mecklenburg-Vorpommern
- Erhöhung 2019: Mecklenburg-Vorpommern hat den Steuersatz zum 1. Juli 2019 von 5,0 % auf 6,0 % angehoben (GVOBl. M-V 2019 Nr. 11).
- Niedrige Kaufpreise: Die Immobilienpreise liegen deutlich unter dem Bundesschnitt — die absolute Steuerbelastung fällt dadurch moderater aus.
- Ostsee-Immobilien: In beliebten Küstenorten wie Rügen, Usedom oder Warnemünde sind die Preise höher — hier macht sich der Steuersatz stärker bemerkbar.
So hat sich der Satz in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt
| Zeitraum | Steuersatz | Steuer bei 300.000 € |
|---|---|---|
| bis 29.06.2012 | 3,5 % | 10.500 € |
| 30.06.2012 – 30.06.2019 | 5,0 % | 15.000 € |
| seit 01.07.2019 | 6,0 % | 18.000 € |
Kurios: Die erste Erhöhung galt nicht ab einem Monatsersten, sondern bereits für Rechtsvorgänge ab dem 30. Juni 2012 — wer damals einen Tag zu spät beim Notar saß, zahlte 1,5 Prozentpunkte mehr. Die zweite Erhöhung zum 1. Juli 2019 hatte einen konkreten Zweck: Sie war Teil des Gesetzes zur Abschaffung der Straßenbaubeiträge — Grundstückseigentümer müssen seitdem keine Anlieger-Beiträge für Straßensanierungen mehr zahlen, dafür finanziert die höhere Grunderwerbsteuer den Ausgleich an die Gemeinden.
In Summe hat sich die Steuerlast seit 2012 fast verdoppelt: Beim 300.000-€-Kauf zahlst du heute 7.500 € mehr als vor der ersten Erhöhung. Zum Vergleich mit den Nachbarländern: In Schleswig-Holstein (6,5 %) wären es 19.500 €, in Brandenburg (6,5 %) ebenfalls — Mecklenburg-Vorpommern liegt an der Ostsee damit sogar leicht günstiger als beide Nachbarn.
Alle Bundesländer
Wie die Grunderwerbsteuer rechtlich funktioniert — Fälligkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung, steuerfreie Familienkäufe (§ 3 GrEStG) und wie du über getrennt ausgewiesenes Inventar die Bemessungsgrundlage senkst — steht ausführlich im bundesweiten Grunderwerbsteuer-Ratgeber. Den Betrag für Mecklenburg-Vorpommern inklusive Notar und Grundbuch rechnest du im Grunderwerbsteuerrechner aus.
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Mecklenburg-Vorpommern bei 300.000 €?
Bei 6,0 % Steuersatz sind das 18.000 €. In Bayern (3,5 %) wären es 10.500 €, in einem 6,5-%-Land 19.500 €. Mecklenburg-Vorpommern liegt damit im oberen Bereich.
Seit wann gilt in Mecklenburg-Vorpommern der Satz von 6,0 %?
Seit dem 1. Juli 2019. Davor lag Mecklenburg-Vorpommern bei 5,0 % (seit Mitte 2012) und ursprünglich bei den bundeseinheitlichen 3,5 %.
Gibt es in Mecklenburg-Vorpommern einen Freibetrag für Erstkäufer?
Nein. Mecklenburg-Vorpommern hat keinen Freibetrag eingeführt. Der Satz von 6,0 % gilt ab dem ersten Euro Kaufpreis.
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern?
Der Satz liegt bei 6,0 %. Bei 200.000 € Kaufpreis sind das 12.000 €. Wichtig bei Ferienimmobilien an der Ostseeküste: Die Steuer fällt auf den gesamten Grundstückswert an — getrennt ausgewiesenes Inventar wie Möbel senkt die Bemessungsgrundlage.
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