Grunderwerbsteuer Bayern 2026
Stand: April 2026 · GrEStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Grunderwerbsteuersatz Bayern
3,5 %
Niedrigster Satz in Deutschland — seit Einführung der Länderkompetenz unverändert
Beispielrechnung
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Gesamt-Nebenkosten* |
|---|---|---|
| 200.000 € | 7.000 € | ~18.000 € |
| 300.000 € | 10.500 € | ~27.000 € |
| 400.000 € | 14.000 € | ~36.000 € |
| 500.000 € | 17.500 € | ~45.000 € |
* Gesamt-Nebenkosten inkl. Notar (~1,5 %), Grundbuch (~0,5 %) und Makler (~3,57 %). Ohne Makler ca. 5,5 %.
Vergleich: Bayern vs. teuerstes Bundesland
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlst du in Bayern 14.000 € Grunderwerbsteuer. In Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein oder Thüringen (6,5 %) wären es 26.000 € — das sind 12.000 € Unterschied.
Besonderheiten in Bayern
- Niedrigster Satz: Bayern hat den Grunderwerbsteuersatz seit Einführung der Länderkompetenz 2006 nie erhöht — zusammen mit Sachsen der günstigste Standort.
- Kein Freibetrag: Trotz Ermächtigung im Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a GG) hat Bayern bisher keinen Freibetrag für Erstkäufer eingeführt.
- Hohe Immobilienpreise: Der niedrige Steuersatz wird teilweise durch höhere Kaufpreise in München und Oberbayern kompensiert.
Alle Bundesländer
BW 5,0 %BY 3,5 %BE 6,0 %BB 6,5 %HB 5,0 %HH 5,5 %HE 6,0 %MV 6,0 %NI 5,0 %NRW 6,5 %RP 5,0 %SL 6,5 %SN 3,5 %ST 5,0 %SH 6,5 %TH 6,5 %
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.