Grunderwerbsteuer Hessen 2026
Stand: April 2026 · GrEStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Grunderwerbsteuersatz Hessen
6,0 %
Seit 1. August 2014 — vorher 5,0 %
Beispielrechnung
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Gesamt-Nebenkosten* |
|---|---|---|
| 200.000 € | 12.000 € | ~23.000 € |
| 300.000 € | 18.000 € | ~35.000 € |
| 400.000 € | 24.000 € | ~46.000 € |
| 500.000 € | 30.000 € | ~58.000 € |
* Gesamt-Nebenkosten inkl. Notar (~1,5 %), Grundbuch (~0,5 %) und Makler (~3,57 %). Ohne Makler ca. 8,0 %.
Vergleich: Hessen vs. Bayern (3,5 %)
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € zahlst du in Hessen 24.000 € Grunderwerbsteuer. In Bayern (3,5 %) wären es nur 14.000 € — du zahlst also 10.000 € mehr.
Besonderheiten in Hessen
- Erhöhung 2014: Hessen hat den Steuersatz zum 1. August 2014 von 5,0 % auf 6,0 % angehoben — die bisher letzte Erhöhung.
- Rhein-Main-Gebiet: Im Ballungsraum Frankfurt trifft der hohe Steuersatz auf besonders hohe Kaufpreise — die Belastung ist hier überdurchschnittlich.
- Kein Freibetrag: Trotz politischer Diskussionen hat Hessen bisher keinen Freibetrag für Erstkäufer eingeführt.
Alle Bundesländer
BW 5,0 %BY 3,5 %BE 6,0 %BB 6,5 %HB 5,0 %HH 5,5 %HE 6,0 %MV 6,0 %NI 5,0 %NRW 6,5 %RP 5,0 %SL 6,5 %SN 3,5 %ST 5,0 %SH 6,5 %TH 6,5 %
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Alle Angaben ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Steuerberatung. Stand: April 2026.