Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt 2026
Stand: 16. Juli 2026 · GrEStG · Alle Angaben ohne Gewähr
Grunderwerbsteuersatz Sachsen-Anhalt
5,0 %
Unverändert seit 1. März 2012
In Sachsen-Anhalt zahlst du 5,0 % Grunderwerbsteuer. Der Satz gilt seit dem 1. März 2012 und liegt damit im unteren Mittelfeld. Bemerkenswert ist vor allem, was das Land seither nicht getan hat: erhöhen.
Was du bei welchem Kaufpreis zahlst
| Kaufpreis | Grunderwerbsteuer | Notar & Grundbuch | Nebenkosten ohne Makler |
|---|---|---|---|
| 200.000,00 € | 10.000,00 € | 4.000,00 € | 14.000,00 € |
| 300.000,00 € | 15.000,00 € | 6.000,00 € | 21.000,00 € |
| 400.000,00 € | 20.000,00 € | 8.000,00 € | 28.000,00 € |
| 500.000,00 € | 25.000,00 € | 10.000,00 € | 35.000,00 € |
Notar (~1,5 %) und Grundbuch (~0,5 %) sind übliche Richtwerte, keine gesetzlichen Fixbeträge. Eine Maklerprovision (häufig 3,57 % inkl. Umsatzsteuer) fällt nur an, wenn ein Makler beteiligt ist — sie gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Deinen Fall rechnest du im Grunderwerbsteuerrechner durch.
Das kürzeste Steuersatz-Gesetz Deutschlands
Das Gesetz vom 17. Februar 2010 ist über die Jahre geschrumpft statt gewachsen. Die Änderung vom 17. Februar 2012 hat nicht nur die Überschrift und den Steuersatz neu gefasst, sondern zugleich den früheren § 2 komplett aufgehoben. Was übrig blieb, ist im Kern ein einziger Paragraph mit einem einzigen Satz: der Steuersatz von 5,0 % für Erwerbsvorgänge, die sich auf Grundstücke im Land beziehen. Mehr steht da nicht — kein Freibetrag, keine Ermäßigung, keine Sonderregel für Selbstnutzer. Alles andere richtet sich nach dem Bundesrecht im GrEStG.
Rechtsstand
- Rechtsgrundlage
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2010, geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2012
- Wortlaut § 1
- „Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Sachsen-Anhalt belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 v. H.“
- Fundstelle
- GVBl. LSA 2010, 69; Änderung GVBl. LSA 2012, S. 52, 54
- Aktueller Satz gilt ab
- 1. März 2012
Zur Zeit vor März 2012 findest du hier bewusst keine Zahl. Der Änderungsvermerk im Landesrecht belegt zwar, dass und wann geändert wurde (Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2012, GVBl. LSA S. 52, 54), aber der Wortlaut der Ursprungsfassung von 2010 ist nicht im Volltext abrufbar. In vielen Tabellen im Netz steht für diesen Zeitraum ein Wert — belegen lässt er sich am Gesetzestext derzeit nicht, also lassen wir ihn weg.
Sachsen-Anhalt im Vergleich zu seinen Nachbarn
Mit 5,0 % steht Sachsen-Anhalt gleichauf mit Thüringen und Niedersachsen und günstiger als beide östlichen Nachbarn: Sachsen verlangt 5,5 %, Brandenburg sogar 6,5 %. Bei 400.000 € Kaufpreis zahlst du hier 20.000,00 €, in Brandenburg dagegen 26.000,00 € — 6.000,00 € Unterschied. Für Pendler im Raum Halle Richtung Leipzig ist der Blick auf die Landesgrenze durchaus lohnend: Leipzig liegt in Sachsen, also bei 5,5 %. Maßgeblich ist immer die Lage des Grundstücks (§ 1 Abs. 1 GrEStG), nicht dein Wohn- oder Arbeitsort.
Steuerfrei nur nach Bundesrecht
Weil das Landesgesetz nur den Satz kennt, bleiben allein die bundesweiten Ausnahmen des § 3 GrEStG: Erwerbe bis 2.500 € (Nr. 1), der Kauf vom Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner (Nr. 4), der Erwerb von Verwandten in gerader Linie wie den Eltern (Nr. 6) sowie Erbschaften und Schenkungen (Nr. 2). Wird der Kauf rückabgewickelt, kann die Steuer nach § 16 GrEStG auf Antrag entfallen — sofern das innerhalb von zwei Jahren seit Entstehung der Steuer geschieht.
Wie die Grunderwerbsteuer rechtlich funktioniert — Fälligkeit, Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 22 GrEStG, die Bauträger-Falle des einheitlichen Erwerbsgegenstands und wie du über getrennt ausgewiesenes Inventar die Bemessungsgrundlage senkst — steht ausführlich im bundesweiten Grunderwerbsteuer-Ratgeber.
Alle Bundesländer im Vergleich
Häufige Fragen zur Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt
Häufige Fragen
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich in Sachsen-Anhalt bei 300.000 Euro?
Bei einem Steuersatz von 5,0 % sind das 15.000 Euro. Bemessungsgrundlage ist die Gegenleistung, bei einem Kauf also der Kaufpreis (§ 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG). Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet (§ 11 Abs. 2 GrEStG). In Bayern — dem einzigen Land ohne eigenes Steuersatz-Gesetz — wären es bei gleichem Kaufpreis 10.500 Euro.
Welches Gesetz regelt den Grunderwerbsteuersatz in Sachsen-Anhalt?
Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2010, geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2012. Der Wortlaut von § 1 lautet: „Der Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer für Erwerbsvorgänge, die sich auf im Land Sachsen-Anhalt belegene Grundstücke beziehen, beträgt 5 v. H.“ Fundstelle: GVBl. LSA 2010, 69; Änderung GVBl. LSA 2012, S. 52, 54.
Gibt es in Sachsen-Anhalt einen Freibetrag für Erstkäufer?
Nein. Das Landesgesetz setzt ausschließlich den Steuersatz fest und enthält keine Ermäßigung für Erstkäufer oder selbstgenutztes Wohneigentum. Steuerfrei sind nur die bundesrechtlichen Fälle des § 3 GrEStG — etwa Käufe unter Ehegatten (§ 3 Nr. 4) oder von Verwandten in gerader Linie (§ 3 Nr. 6) sowie Erwerbe bis 2.500 Euro (§ 3 Nr. 1).
Wie lange gilt in Sachsen-Anhalt schon der Satz von 5 Prozent?
Seit dem 1. März 2012. Die Änderung von 2012 hat zugleich den früheren § 2 des Gesetzes aufgehoben — übrig geblieben ist ein Gesetz, das im Kern nur noch aus dem Steuersatz-Paragraphen besteht. Mit 5 Prozent liegt Sachsen-Anhalt im unteren Mittelfeld.
Berechne Grunderwerbsteuer und alle Nebenkosten für Sachsen-Anhalt.
Zum Grunderwerbsteuerrechner →Quellen
- Gesetz über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer des Landes Sachsen-Anhalt vom 17. Februar 2010, geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 17. Februar 2012 — GVBl. LSA 2010, 69; Änderung GVBl. LSA 2012, S. 52, 54
- Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) — § 1 (Erwerbsvorgänge), § 3 (Ausnahmen), § 8/§ 9 (Bemessungsgrundlage), § 11 (Steuersatz), § 13 (Steuerschuldner), § 16 (Rückgängigmachung), § 22 (Unbedenklichkeitsbescheinigung)
- BFH, Urteil vom 25.01.2017 — II R 19/15 (BStBl II 2017, 655), einheitlicher Erwerbsgegenstand
Alle Angaben am amtlichen Gesetzestext geprüft. Stand: 16. Juli 2026.
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